Unfallschaden auszahlen lassen minus 19 %? Das steht Dir zu!
„Unfallschaden auszahlen lassen“ ist vielleicht nicht die erste Option, die Du nach einem unverschuldeten Unfall im Hinterkopf hast. Die fiktive Abrechnung des Schadens mit dem Versicherer ist aber möglich. Wenn Du einen Unfallschaden nicht reparieren lässt, kannst Du ihn Dir auszahlen lassen und das Geld frei verwenden. Was Du dazu wissen musst, liest Du hier: Ein unabhängiges Unfallgutachten sollte die Basis sein!
Definition: Unfallschaden auszahlen lassen = die Schadenssumme laut Gutachten erhalten
Es besteht bei der Versicherungsregulierung kein Zwang für Geschädigte, den Schaden reparieren zu lassen. Sie können die Schadenssumme auch fiktiv abrechnen und somit auszahlen lassen, exklusive 19 % Mehrwertsteuer. Da Versicherungen gerne bei fiktiver Abrechnung u. a. am Nutzungsausfall kürzen, sind ein Schadengutachten und ein Rechtsanwalt für Verkehrsrecht sehr empfehlenswert, um sich einen Unfallschaden auszahlen zu lassen.
Dein 1-Minute-Update: So geht Deine SchadensabRECHNUNG auf
- Falsche Annahme korrigieren: Du musst einen Unfallschaden nicht zwangsläufig reparieren lassen.
- Bei einem wirtschaftlichen Totalschaden erhältst Du die Differenz aus Wiederbeschaffungswert und Restwert für die anstehende Wiederbeschaffung. Zum Restwert darf der Unfallwagen verkauft werden.
- Die Mehrwertsteuer wird abgezogen, wenn Du Dir den Unfallschaden auszahlen lassen willst.
- Die gegnerische Versicherung wird erfahrungsgemäß bei Ersatzteilpreisen/Reparaturkosten, Verbringungskosten, Beilackierungskosten, beim Wiederbeschaffungswert und bei der Nutzungsausfallentschädigung als Alternative zu einem Ersatzfahrzeug Kürzungen versuchen.
- Mit einem Unfallgutachten an Deiner Seite nutzt Du die beste Basis, um alle Ansprüche bei einem Autoschaden fiktiv abrechnen zu können. Ein Kostenvoranschlag reicht nur für Bagatellschäden (Faustregel: Reparaturkosten unter etwa 750 bis 1.000 €).
- Nicht nur im Haftpflichtfall, auch bei Kaskoschaden: Deine Kaskoversicherung kann Dir einen Unfallschaden oder Hagelschaden auszahlen. Beim Haftpflichtschaden bist Du aber NICHT weisungsgebunden.
Häufig gestellte Fragen zur fiktiven Abrechnung
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um den Unfallschaden auszahlen zu lassen?
Du musst den Unfallschaden bzw. die Schadenssumme für die eintrittspflichtige Versicherung des Schadenverursachers exakt beziffern können. Je größer der Schaden, desto unverzichtbarer ist ein Schadensgutachten als Rechnungsersatz. Damit lässt sich auch die unfallbedingte Wertminderung berücksichtigen.
Was sind die ersten Schritte, um einen Unfallschaden auszahlen zu lassen?
Der erste und wichtigste Schritt ist, einen eigenen Kfz-Sachverständigen für die Gutachtenerstellung anzurufen. Mit dem Gutachten für den Autoschaden legst Du die Basis für die fiktive Abrechnung: Ruf mich direkt nach dem Unfallschaden an, wenn keine Werkstattreparatur erwünscht ist.
Was wird abgezogen, wenn man den Unfallschaden auszahlen lassen will?
Seit einer Gesetzesänderung im Jahr 2002 gilt, dass die Umsatzsteuer nur erstattet wird, wenn sie tatsächlich angefallen ist (bei fiktiver Abrechnung fällt sie ja nicht an). Ansonsten gilt: Viele Kürzungsversuche durch die Versicherungen an diversen Schadenspositionen wie der Nutzungsausfallentschädigung sind nicht gerechtfertigt, manche Abzüge aber schon.
Unfallschaden auszahlen lassen: Diese Voraussetzungen sind zu erfüllen
- Du musst der gegnerischen Haftpflichtversicherung die Schadenshöhe exakt und aussagekräftig nachweisen. Oberhalb der Bagatellgrenze ist ein Gutachten hierfür der beste Weg!
- Die Schuldfrage sollte eindeutig sein, damit die Versicherung den Unfallschaden zeitnah auszahlen kann (bei Teilschuld kommt es je nach Quote zu Abzügen). Insofern kommt der Beweissicherung am Unfallort eine wichtige Rolle zu.
- Du musst der Versicherung mitteilen, dass Du den Unfallschaden auszahlen lassen wirst. Um das Gutachten und alles Technische kümmere ich mich.
- Da KürzungsVERSUCHE z. B. bei Stundenverrechnungssätzen nicht unwahrscheinlich sind, solltest Du Dich von einem Fachanwalt für Verkehrsrecht unterstützen lassen. Haftet der Schadenverursacher voll, hat seine Versicherung in der Regel auch dessen Kosten zu tragen.
Rechtsgrundlage: § 249 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB)
In diesem Paragrafen ist explizit die Rede davon, dass Geschädigte statt der Wiederherstellung auch den dafür erforderlichen Geldbetrag für den Unfallschaden verlangen können. Diesen Geldbetrag beziffert das Sachverständigengutachten, es ist die Grundlage für die Auszahlung. Neben den eigentlichen Reparaturkosten kommen oft Ansprüche wegen merkantiler Wertminderung hinzu. Denn selbst ein fachmännisch reparierter Unfallwagen wäre anschließend oft im Wert gemindert.
Zeit für ein Zwischenfazit: Bitte kurz in den Leerlauf schalten …!
Es kann je nach Schaden bei gegebener Verkehrssicherheit eine Option sein, sich den Unfallschaden auszahlen zu lassen. Diesen Weg solltest Du aber nur mit einem unabhängigen Kfz-Sachverständigen in Nürnberg gehen. Es liegt in der Natur der Sache, dass Dir die Versicherung des Unfallgegners möglichst wenig auszahlen möchte.
Beispiel: Wann macht es Sinn, sich den Unfallschaden auszahlen zu lassen?
Generell kommt diese Option eher für ältere Fahrzeuge und kosmetische Schäden (oberflächlicher Blechschaden) in Betracht, die die Verkehrssicherheit nicht beeinträchtigen und keinen Weiterfresserschaden z. B. in Form von Rost verursachen. Eine Beule in der Tür oder Stoßstange ist ein klassischer Haftpflichtfall, um sich einen Unfallschaden vom Versicherer des Unfallgegners auszahlen zu lassen. Bei einem Kaskoschaden können es wenige Hageldellen auf dem Dach sein.
Wann nicht den Unfallschaden auszahlen lassen?
Je neuer und teurer ein Fahrzeug ist, desto kritischer ist dieser Abrechnungsweg aufgrund der Wertminderung zu sehen. Bei einem Leasingfahrzeug kannst Du Dir den Unfallschaden in der Regel nicht auszahlen lassen: Der Leasinggeber ist der Eigentümer und im Regelfall an einer Reparatur interessiert. Schließlich möchte er den Leasingrückläufer möglichst gewinnbringend veräußern. Bei Leasing oder Finanzierung schau also vorher in Deinen Vertrag.
Muss ich mein Auto reparieren, wenn ich den Unfallschaden auszahlen lasse?
Nein, Du bist nicht zu einer Reparatur verpflichtet und kannst frei über die Entschädigungszahlung der Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers verfügen. Es steht Dir allerdings frei, Dich nach dem Autounfall selbst um eine Reparatur zu kümmern (in einer Werkstatt oder in Eigenregie).
Zu beachten ist das Bereicherungsverbot. Da kein Profit aus der Auszahlung des Unfallschadens bzw. Schadensersatz geschlagen werden darf, neigen viele Autoversicherer zu Kürzungen. Diese sind für Kosten einer markengebundenen Fachwerkstatt aber in der Regel unzulässig, wenn das Fahrzeug nicht älter als 3 Jahre ist oder älter als 3 Jahre, aber regelmäßig beim Vertragspartner gewartet worden ist. Mehr dazu im Ratgeber zur Schadenminderungspflicht.
Dauer der Auszahlung: Wie lange dauert die Auszahlung des Unfallschadens?
Die Versicherung darf Deinen Anspruch prüfen, meist 4 bis 6 Wochen ab dem vollständigen Anspruchsschreiben. Nach diesem Zeitraum solltest Du einen Zahlungseingang des Versicherers für Dein Auto auf Deinem Konto verbuchen können.
Mit einem Gutachter und einem Anwalt an Deiner Seite sollte diese Zeitspanne nach dem Unfall durchaus realistisch sein. Kommt es zu Verzögerungen oder einer nicht vollständigen Auszahlung des Unfallschadens, bist Du bereits in besten Händen.
Hier bist Du für alle Optionen optimal aufgestellt
Mit einem neutralen Schadengutachten hast Du die besten Karten in der Hand, um den Unfallschaden in vollständiger Höhe auszahlen zu lassen (oder die Reparatur in einer Werkstatt durchführen zu lassen). Außer der Mehrwertsteuer lohnt es sich oft, gegen Abzüge mit einem Anwalt zu kämpfen. Seine Kosten trägt bei voller Haftung des Unfallgegners dessen Versicherung. Es lohnt sich, im Sachverständigengutachten bezifferte Kosten einzufordern!
Mit mir als Deinem Kfz-Gutachter im Großraum Nürnberg setzt Du bei einem Unfallschaden auf das Fachwissen eines Karosserie- und Fahrzeugbaumeisters. Viele Schäden sind auf den ersten Blick nicht zu erkennen. Auch hier kann ich unterstützen. Durch eine moderne Methode für die mobile Rahmenvermessung kann ich Verformungen im Rahmen erfassen, die man nicht sieht, und im Gutachten festhalten.
Fazit: NICHT ohne Deinen Kfz-Gutachter im Großraum Nürnberg!
Du weißt jetzt, dass Du als Geschädigter die Wahl zwischen Reparatur und der Auszahlung des Unfallschadens hast. Für welche Option Du Dich nach einem Unfall auch entscheidest: Du solltest selbst die Regie übernehmen und Dich nicht auf das Schadensmanagement der gegnerischen Versicherung einlassen. Was die Zahlen im Gutachten für Dich bedeuten, erkläre ich Dir genau. Welche Abrechnung rechtlich passt, klärst Du mit Deinem Anwalt. Nutze die Chance, sofort Tatsachen zu schaffen und Deinen Unfallschaden zu melden.