700 Euro Nutzungsausfallentschädigung nicht vergessen: Besser eigenen Schadengutachter beauftragen!
Mehrere hundert Euro Nutzungsausfallentschädigung hast Du zunächst nach einem unverschuldeten Autounfall nicht auf dem Bildschirm, ich als Dein unabhängiger Autogutachter im Großraum Nürnberg aber schon! Du „siehst“ zunächst nur den Fahrzeugschaden, ich beziffere im Gutachten auch ALLE weiteren technischen Schadenspositionen. Nutzungsausfall ist nur eine davon …
Definition: Nutzungsausfallentschädigung nach Verkehrsunfall
Anspruch auf Nutzungsausfall besteht bei einem Haftpflichtschaden, wenn Du Dein Auto unfallbedingt nicht fahren kannst. Die Versicherung des Unfallgegners hat Dich für den entgangenen Nutzwert zu entschädigen. Ein Auto stellt in der Rechtsprechung einen geldwerten Vermögensbestandteil dar, der Schadenersatzansprüche rechtfertigt. Als Voraussetzungen müssen Nutzungswille sowie Nutzungsmöglichkeit gegeben sein. Alternativ steht Dir ein Mietwagen als Ausfallentschädigung zu.
Nutzungsausfall und Nutzungsausfallentschädigung
Bist Du unverschuldet in einen Unfall verwickelt, steht Dir rechtlich viel mehr zu als nur die Reparaturkosten. Ist Dein verunfalltes Fahrzeug in der Werkstatt für die Instandsetzung, steht Dir für die Zeit ein gleichwertiger Mietwagen zu. Da der Geschädigte zu keinem Zeitpunkt der Schadenabwicklung schlechter gestellt werden darf als unmittelbar vor dem Unfall, hat er das Recht auf ein gleichwertiges Fahrzeug. Die Dauer hängt von der Schadenart ab, der Kfz-Gutachter schätzt sie im Gutachten.
Benötigst Du den Mietwagen nicht, dann kannst Du Dir eine Nutzungsausfallentschädigung auszahlen lassen, beides zugleich gibt es nicht. Der Kfz-Gutachter ermittelt nach der Schadenart und der Schadenstärke eine Reparaturdauer in Tagen. Die Reparaturdauer in Tagen multipliziert man mit dem Tagespreis Deiner Fahrzeugklasse und erhält so die zu zahlende Nutzungsausfallentschädigung. Die gegnerische Versicherung erstattet sie nur, wenn Dein Auto tatsächlich ausgefallen ist: bei Reparatur mit Nachweis, zum Beispiel nach einer Reparatur in Eigenregie, beim Totalschaden, wenn Du ein Ersatzfahrzeug anschaffst.
Beispiel an einem drei Jahre alten VW Passat:
- Reparaturdauer = 5 Tage
- Gruppe F = 50,00 € pro Tag
5 Tage × 50,00 € pro Tag = 250,00 €
60-Sekunden-Update: Das zählt!
- Deine Ausgangslage auf den Punkt gebracht: Kannst Du das Unfallfahrzeug (Haftpflichtschaden) zeitweise nicht fahren, steht Dir eine Nutzungsausfallentschädigung oder ein Ersatzwagen zu.
- Im Gutachten findest Du Nutzungsausfall-Gruppe und voraussichtliche Reparaturdauer, dann musst Du nichts selbst ausrechnen.
- Je nach Fahrzeugklasse zahlt die gegnerische Versicherung laut Schwacke-Liste zwischen 23 und bis zu 175 Euro Nutzungsausfall pro Tag. Die Ausfalldauer bzw. Reparaturzeit laut Schadengutachten bestimmt die Höhe der Nutzungsausfallentschädigung.
- Die Schuldfrage ist unklar/strittig, Teilschuld ist denkbar? Dann zahlt die Gegenseite Mietwagen oder Nutzungsausfall nur anteilig. Was sich für Dich lohnt, klärst Du am besten mit Deinem Anwalt.
- Zweitwagen ist vorhanden? Trotzdem kannst Du Anspruch auf eine Nutzungsausfallentschädigung haben (die Gegenseite wird den Zweitwageneinwand bestimmt als Kürzungsversuch hervorbringen).
- Zur Orientierung: Je neuer und hochklassiger Dein Fahrzeug ist und je länger es unfallbedingt ausfällt, um desto mehr Geld geht es bei der Nutzungsausfallentschädigung. Die Zahlung von Nutzungsausfall kann frei genutzt werden.
Häufig gestellte Fragen zur Nutzungsausfallentschädigung
Ab wann Nutzungsausfallentschädigung?
Nutzungsausfall wird ab dem Unfallzeitpunkt fällig, wenn der Pkw nicht mehr fahrbereit ist. Auch die Gutachtenerstellung und eine angemessene Überlegungsfrist stehen Dir als Geschädigter bei der Berechnung des Nutzungsausfalls in Deinem Fall zu.
Wie lange wird Nutzungsausfallentschädigung gezahlt?
Das geht im konkreten Kfz-Schadensfall aus dem Sachverständigengutachten hervor. Bei einem Totalschaden sind es meist 10 bis 14 Tage als Zeitraum für die Entschädigung, teils länger.
Wann wird keine Nutzungsausfallentschädigung gezahlt?
Wenn Nutzungsmöglichkeit (etwa bei einer Verletzung) oder Nutzungswille nach einem Unfall fehlen. Ein Zweitwagen ist für Versicherer kein Freifahrtschein, keinen Nutzungsausfall zahlen zu müssen! Bei Fahrgemeinschaften ist die Rechtsprechung nicht eindeutig.
Voraussetzungen für die Durchsetzung einer Nutzungsausfallentschädigung
- Nutzungswille: Du brauchst das Auto für den täglichen Arbeitsweg bzw. die Lebenshaltung etc.
- Nutzungsmöglichkeit: Ist nicht vorhanden, wenn Du mit einer Verletzung im Krankenhaus liegst.
- Schuldfrage ist klar: Du bist unschuldig (bei Mitschuld gibt es Nutzungsausfall anteilig). Bei der Beweissicherung leiste ich Dir als Dein Kfz-Sachverständiger in der Metropolregion Nürnberg wertvolle Hilfe.
- Du entscheidest Dich gegen ein alternativ mögliches Ersatzfahrzeug auf Kosten der Versicherung des Unfallverursachers.
- Ein eigenes Zweitfahrzeug (Ausnahmen sind individuell zu prüfen) steht nach dem Unfall während Reparatur oder Ersatzbeschaffung nicht zur Verfügung, da es täglich gebraucht wird.
Rechtsgrundlage: BGB und Nutzungsausfalltabelle
Laut Paragraf 249 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) bist Du nach einem fremdverschuldeten Unfall so zu stellen, als sei das Schadenereignis nicht eingetreten. Dazu gehört neben den Reparaturkosten für das Fahrzeug auch der Ausgleich für den Nutzungsausfall nach dem Unfall.
Zwischenfazit und ACHTUNG
Nutzungsausfall ist ein mitunter hoher Schadenersatzanspruch, den Du auf der Schadenabrechnung in Deinem Fall haben solltest! Mit dem Hinweis auf einen ausreichenden Kostenvoranschlag der gegnerischen Versicherung würde die Nutzungsausfallentschädigung im Kostenvoranschlag gar keine Berücksichtigung finden.
In der Nutzungsausfalltabelle (Schwacke-Tabelle nach Sanden, Danner und Küppersbusch) werden in 11 Fahrzeuggruppen Tagessätze für Nutzungsausfall zugeordnet. Gerichte beziehen sich meist auf diese Tabelle, zwingend ist sie nicht. Ich ordne Dein Fahrzeug ein, um die Höhe der Nutzungsausfallentschädigung zu berechnen.
Beispiel: So viel Nutzungsausfall könnte Dir zustehen
Nehmen wir an, Du fährst einen VW Passat, der in Gruppe F (= 50 Euro Tagessatz für Nutzungsausfall) zu finden ist. Stelle ich als Dein Schadengutachter einen Totalschaden fest, werden meist 10 bis 14 Tage für die Wiederbeschaffung inkl. Überlegungsfrist angesetzt: Bei 14 Tagen wären das in Summe 700 Euro, wenn Du tatsächlich ein Ersatzfahrzeug anschaffst! Auf diese Zahlung möchtest Du als Geschädigter nach dem Unfall sicher nicht verzichten. Die genaue Dauer ist allerdings vom Fahrzeugmodell und der Verfügbarkeit abhängig.
Faustformel: Diese Faustformel geht nach Deiner Kontaktaufnahme auf!
In Gruppe L (z. B. Porsche 911, Audi R8 usw.) geht es um satte 175 Euro für die entgangene Nutzung pro Tag: Hier reichen bereits wenige Tage für eine hohe Summe an Nutzungsausfall. Sag mir, welchen verunfallten Wagen Du fährst, und ich berechne Dir im Schadensfall, wie hoch Deine Nutzungsausfallentschädigung ist!
Die Tagessätze sind Beispiele aus der Nutzungsausfalltabelle, Stand siehe Nutzungsausfalltabelle. Welche Gruppe Dein Auto hat und welcher Satz aktuell gilt, steht im Gutachten.
Dauer: Wie lange steht mir eine Nutzungsausfallentschädigung zu?
Solange, wie der Unfallwagen nicht fahrbereit zur Reparatur in einer Werkstatt steht bzw. es laut erstelltem Schadensgutachten dauert. Von wenigen Tagen bis zu einem Zeitraum von mehr als 2 Wochen für die Reparatur in einer Werkstatt ist alles möglich.
Beantragen: Wie Nutzungsausfallentschädigung beantragen?
Mit meiner Hilfe als Dein Kfz-Schadengutachter in Nürnberg und Umland brauchst Du keine Umstände zu machen und nicht nach einem Musterbrief für eine Nutzungsausfallentschädigung zu suchen. Im Gutachten stehen alle technischen Grundlagen für Deine Ansprüche, Fristen und Forderungen hat Dein Anwalt im Blick. Auch weitere Ansprüche wie Schadensersatz für die unfallbedingte Wertminderung werden im Unfallgutachten beziffert!
Eigenreparatur: Zahlt die Haftpflichtversicherung Nutzungsausfall bei Eigenreparatur?
Ja, wenn Du als Geschädigter die Versicherung über die Inanspruchnahme der Nutzungsausfallentschädigung informierst und anschließend einen Reparaturnachweis eines Sachverständigen bzw. eine Werkstattrechnung für Dein Fahrzeug vorlegen kannst. Die Kosten einer Reparaturbestätigung zahlst Du bei fiktiver Abrechnung selbst. Du kannst auch im Rahmen der fiktiven Abrechnung (= Auszahlung des Unfallschadens) eine Nutzungsausfallentschädigung geltend machen, wenn Dein Auto tatsächlich ausgefallen ist.
Ersatzwagen als Alternative? Dieser Ersatzwagen steht Dir alternativ zur Nutzungsausfallentschädigung zu
Mal ehrlich: Könntest Du als Geschädigter Nein zu einem Porsche auf Zeit als Ersatzwagen sagen? Bevor Du Dich jetzt gegen eine Nutzungsausfallentschädigung entscheidest, kommt das unschöne Versicherungswort „Schadenminderungspflicht“ ins Spiel. Dir steht ein Ersatzfahrzeug aus derselben Fahrzeugklasse zu (verschlechtern musst Du Dich aber auch mit der Schadensminderungspflicht nicht). Eventuell musst Du einer Notreparatur für Dein Fahrzeug zustimmen.
Schadensminderungspflicht kurz erläutert: Die Schadensminderungspflicht nach einem Autounfall besagt, dass der Geschädigte verpflichtet ist, alle angemessenen Maßnahmen zu ergreifen, um den entstandenen Schaden so gering wie möglich zu halten.
Geld und Mietwagen? Kriege ich Nutzungsausfall trotz Mietwagen?
Nein, beide Optionen schließen sich aus. Du kannst die Ansprüche höchstens für den Anspruchszeitraum splitten. Ein Zweitwagen ist kein genereller Grund für Versicherer, keine Nutzungsausfallentschädigung zu zahlen. Wehre Dich mit einem Fachanwalt für Verkehrsrecht, wenn die Versicherung mit Verweis auf ein angeblich vorhandenes Zweitfahrzeug Nutzungsausfall streichen möchte.
Spezialfall: Gibt es eine Nutzungsausfallentschädigung für spezielle Fahrzeuge?
Für Motorräder gibt es eine eigene Nutzungsausfalltabelle. Nutzt Du ein Zweirad wie ein Auto für den täglichen Weg zur Arbeit, hast Du Anspruch auf eine Nutzungsausfallentschädigung. Motorräder sind nicht zwangsläufig nur Freizeitfahrzeuge.
Für reine Freizeitfahrzeuge wie Roller, Quads, Trikes oder Wohnmobile wird in der Regel kein Nutzungsausfall gezahlt. Ansprüche auf eine Entschädigung können aber bei einem Wohnmobil vorliegen, wenn eine gebuchte Reise nach dem Unfallereignis unmittelbar bevorsteht. Auch wenn das Wohnmobil als Alltagsfahrzeug genutzt wird, ist eine Nutzungsausfallentschädigung zu zahlen.
Spezialfall Oldtimer: Nutzungsausfallentschädigung für einen Oldtimer?
Auch ein Oldtimer ist nicht als reines Freizeitfahrzeug zu werten, wenn kein weiterer Zweitwagen zur Verfügung steht und er täglich genutzt wird.
Gewerbliche Fahrzeugnutzung: Nutzungsausfall bei gewerblich genutzten Fahrzeugen (Dienstwagen, Lkw etc.)?
Ist der Fuhrpark betroffen und liegt eine gewerbliche Fahrzeugnutzung vor, muss der Schaden sehr exakt beziffert und nachgewiesen werden. Nur so ist es möglich, eine Nutzungsausfallentschädigung für einen Lkw oder einen Dienstwagen geltend zu machen. Vor allem im Falle einer komplizierten Mischnutzung ist dies ein klarer Fall für einen Rechtsanwalt für Verkehrsrecht.
Sollte in dem Unternehmen allerdings ein Zweitfahrzeug zur Verfügung stehen, hast Du keinen Anspruch auf Nutzungsausfall. Du erhältst stattdessen die Vorhaltekosten (Kfz-Steuer, Versicherung, Stellplatz etc.).
Ältere Fahrzeuge: Gibt es eine Nutzungsausfallentschädigung für alte Fahrzeuge?
Ja, aber ab einem Alter von 5 Jahren ist es bei der Versicherungsregulierung üblich, dass eine Rückstufung um eine Fahrzeugklasse vorgenommen wird. Es geht also auch bei älteren Fahrzeugen um eine mitunter hohe Entschädigung für Nutzungsausfall. Ist das Fahrzeug älter als 10 Jahre, erfolgt oft eine Rückstufung um 2 Gruppen. Zwingend ist die Herabstufung nicht.
Wildunfall: Zahlt die Versicherung eine Nutzungsausfallentschädigung nach Wildunfall?
Nein, denn es handelt sich um einen Kaskoschaden. Ein Wildschaden wird von der Teilkasko reguliert. Und diese beschränkt sich meistens nur auf die Übernahme der Reparaturkosten (eventuell stellt eine Partnerwerkstatt einen Mietwagen). Eine genaue Auskunft kannst Du in Deinem Versicherungsvertrag (AKB) nachlesen.
Ruf nach einem Wildunfall unbedingt die Polizei oder den zuständigen Jäger, damit der Schaden aufgenommen wird. Denke an eine Wildunfallbescheinigung für die Teilkasko.
Karosserie- und Fahrzeugbaumeister Sebastian Wyczisk ist in Nürnberg und Umgebung einsatzbereit!
… und im Schadensfall immer Dein lösungsorientierter Ansprechpartner. Denk dran: Bei eigener Unschuld zahlt ein Unfallgutachten oberhalb der Bagatellgrenze (Faustregel: etwa 750 bis 1.000 € Reparaturkosten) in der Regel die Versicherung des Unfallgegners, bei Mitschuld anteilig. Ob es sich aber tatsächlich nur um einen Bagatellschaden handelt, das kann ich Dir direkt sagen. Ich unterstütze Dich von der Beweissicherung über die professionelle Schadensaufnahme inkl. Fotoaufnahmen bis zum fertigen Sachverständigengutachten, das ich auf Wunsch direkt an die Versicherung oder Deinen Anwalt schicke.
Stetige Weiterbildungen und modernste Technik (z. B. für die mobile Rahmenvermessung) sorgen für ein Leistungsniveau der Extraklasse bei der Schadensbegutachtung. Ja, auch ein ärgerlicher Unfallschaden kann bei meinen Kunden für Begeisterung sorgen, wenn die Begutachtung in erfahrenen Händen liegt.
Fazit: Dein Kfz-Gutachter berechnet auch die Nutzungsausfallentschädigung
Spätestens JETZT hast Du die Nutzungsausfallentschädigung auf dem Bildschirm, wenn Du ohne Schuldanteil mit Deinem Auto in einen Verkehrsunfall verwickelt bist. Du weißt jetzt, welche Voraussetzungen zu erfüllen sind und um wie viel Geld es gehen kann.
Ergreife die Initiative und warte nicht, bis sich das gegnerische Versicherungsmanagement bei Dir meldet: Mit Deinem eigenen Kfz-Sachverständigen in der Metropolregion Nürnberg bist Du schon einen ganz entscheidenden Schritt voraus!