Zum Inhalt

Dein Kfz-Gutachter für Nürnberg und Umgebung

Ein Schaden. Mehr als eine Delle.

Ein Unfall passiert blitzschnell. Ich nehme den Schaden auf.

Unfall nicht Deine Schuld? Dann zahlt in der Regel die Versicherung des Unfallgegners Dein Gutachten.

Gilt, wenn der Unfallgegner voll haftet und der Schaden über der Bagatellgrenze liegt. Bei Mitschuld zahlt seine Versicherung nur anteilig. Bei selbst verursachten Schäden gelten Deine Versicherungsbedingungen. Wer zahlt in welchem Fall?

Sebastian Wyczisk Karosserie- und Fahrzeugbaumeister Freies Sachverständigenbüro · Mo–So 7:00–22:30 Uhr

Heck eines silbernen Fahrzeugs im hellen Studio, Lupenring auf der Fläche über dem hinteren Radlauf
Visualisierung · kein Kundenfahrzeug

Unfall gehabt? Das machst Du jetzt.

Erst die Sicherheit, dann die Beweise. Und denk dran: Nur wenn Du nichts machst, machst Du was falsch.

  1. Sichern. Warnblinker an, Warnweste an, Warndreieck aufstellen: Stadt ca. 50 m, Landstraße ca. 100 m, Autobahn mind. 150 m. Auf der Autobahn hinter die Leitplanke.

  2. Helfen und rufen. Verletzte? Sofort 112 anrufen und Erste Hilfe leisten. Die Polizei (110) holst Du bei Verletzten, Unfallflucht, Streit über den Hergang, Verdacht auf Alkohol oder wenn der andere keine Daten gibt.

  3. Bleiben und Beweise sichern. Fahr erst weg, wenn alle Daten getauscht sind. Notiere Kennzeichen, Name, Anschrift und Versicherung des anderen sowie Zeugen. Fotografiere Übersicht, Endstellung, Schäden und Spuren. Bei kleinem Schaden: erst Fotos, dann an den Rand fahren.

  4. Nichts zur Schuld sagen oder unterschreiben. Füllt zusammen den Europäischen Unfallbericht aus, der hält nur Fakten fest. Kein Schuldanerkenntnis, keine Abfindungserklärung.

  5. Versicherung finden und melden. Versicherung des anderen unbekannt? Der Zentralruf der Autoversicherer hilft unter 0800 250 260 0, halte Kennzeichen und Unfalltag bereit. Melde den Schaden der gegnerischen Versicherung schriftlich binnen zwei Wochen. Bei möglicher Mitschuld auch Deiner eigenen Versicherung binnen einer Woche.

  6. Gutachter selbst wählen. Du musst keinen Gutachter und keine Werkstatt der gegnerischen Versicherung nehmen. Ruf einen unabhängigen Sachverständigen Deiner Wahl an, bevor repariert wird.

Fahrerflucht? Kennzeichen notieren und Polizei rufen. Ohne Kennzeichen zahlt meist nur Deine Vollkasko.

Unsicher, was als Nächstes kommt? Ruf mich an. Ich sag Dir, wie es weitergeht. Mehr Details findest Du unter Unfall – was tun?

Untersuchung in 6 Schritten

Das Auto unter der Lupe

Untersuchung überspringen
  1. Heck eines silbernen, unbeschädigten Fahrzeugs im hellen Studio
    Visualisierung · kein Kundenfahrzeug

    01 / 06

    Außen betrachten

    Bei sehr kleinen Schäden (Faustregel: Reparaturkosten unter etwa 750 bis 1.000 €) reicht oft ein Kostenvoranschlag. Aber oftmals liegt der größere Schaden versteckt unter den Anbauteilen, und häufig wird aus einem vermeintlich kleinen Sachschaden ein Schaden mit hohen Reparaturkosten.

  2. Dasselbe Fahrzeugheck mit einer Delle und Kratzern über dem hinteren Radlauf, die Stelle ist mit einem Ring markiert
    Visualisierung · kein Kundenfahrzeug

    02 / 06

    Schadenstelle markieren

    Ob Dein Schaden wirklich klein ist, sieht man erst beim genauen Hinsehen. Ich sag’s Dir ehrlich.

  3. Makroaufnahme einer Lackkante mit Kratzern und abgeplatztem Lack, ein Ausschnitt ist in einer Lupe vergrößert
    Visualisierung · Detail, Lupe 2,5-fach

    03 / 06

    Genauer hinsehen

    Bei versteckten Schäden wie z. B. an der Achse, am Rahmen, am Motor oder an anderen nicht ersichtlichen Stellen ist es sinnvoll, einen Ort mit Hebebühne zu wählen. So können nicht ersichtliche Schäden am Fahrzeug erkannt und in das Schadengutachten mit aufgenommen werden.

  4. Sebastian Wyczisk hält unter der Hebebühne eine Car-O-Liner-Messbrücke an den Unterboden eines Unfallautos
    Karosserievermessung an der Hebebühne · Foto

    04 / 06

    Messen

    Zahlen lügen nicht: Ich vermesse die Karosserie nach dem Unfall.

    Nicht jedes Schadensausmaß ist sichtbar: Eine Karosserievermessung zeigt mit einem Messprotokoll im Vergleich zu Sollwerten des Fahrzeugherstellers, ob ein bedeutendes Schadensausmaß vorliegt.

    Karosserievermessung

  5. Grauer MINI Cooper Cabrio mit Unfallschaden am Heck
    Fall aus der Praxis · F1

    05 / 06

    Echter Fall

    MINI Cooper Cabrio · Heckschaden

    13.400€

    Ermittelte Reparaturkosten

Untersuchungsberichte

Kleiner Schaden, große Summe: Hättest Du das gedacht?

  1. Fall 01VW TiguanSeitenschaden

    Schwarzer VW Tiguan, linke Seite, Schadstellen rot markiert

    7.300€

    Ermittelte Reparaturkosten

    Rot markiert: die dokumentierten Schadstellen

  2. Fall 02MINI Cooper CabrioHeckschaden

    Grauer MINI Cooper Cabrio mit Unfallschaden am Heck

    13.400€

    Ermittelte Reparaturkosten

  3. Fall 03BMW R 1250 GSUnfallschaden

    Weiße BMW R 1250 GS mit Unfallschaden, abgestellt in einer Garage

    24.200€

    Ermittelte Reparaturkosten

  4. Fall 04BMW Kombi (Touring)Heckschaden

    Silberner BMW Kombi (Touring) mit Heckschaden

    45.000€

    Ermittelte Reparaturkosten

    Sichtbar großer Schaden – zum Vergleich auf der Skala

0 €Ermittelte Reparaturkosten, Fall 01–0445.000 €

Jeder Schaden ist anders. Was Deiner kostet, zeigt erst die Besichtigung. Jetzt kontaktieren und den Unfallschaden am Wunschort prüfen lassen:

So läuft’s ab

Vom ersten Anruf bis zum fertigen Gutachten hast Du einen Ansprechpartner: mich.

  1. 01 Anruf

    Telefonische Erstberatung

    Ruf mich einfach an und wir besprechen das weitere Vorgehen.

  2. 02 Begutachtung

    Begutachtung direkt vor Ort

    Ich begutachte den Unfallschaden in der Werkstatt oder vor Ort, ggf. inkl. Karosserievermessung.

  3. 03 Kalkulation

    Ich kalkuliere den Schaden

    Alle Positionen werden im Unfallgutachten festgehalten.

  4. 04 Gutachten

    Die Versicherung prüft und zahlt

    Auf Wunsch schicke ich das Gutachten direkt an die Versicherung oder an Deinen Anwalt. Das Unfallfahrzeug wird repariert, oder Du lässt Dir den Schaden mit der fiktiven Abrechnung auszahlen. Gibt es Streit, hilft Dir ein Anwalt.

Wer zahlt das Gutachten?

Das hängt davon ab, wer den Unfall verursacht hat. Drei Fälle:

Wer das Gutachten zahlt, je nach Unfallverursacher
FallWer zahlt das Gutachten?
Der andere ist allein schuld Seine Haftpflichtversicherung zahlt das Gutachten, als Teil Deines Schadens. Bei sehr kleinen, sofort erkennbaren Schäden (Faustregel: Reparaturkosten unter etwa 750 bis 1.000 €) reicht oft ein Kostenvoranschlag.
Schuld unklar oder geteilt Die Versicherung des anderen zahlt nur ihren Anteil. Den Rest trägst Du, manchmal springt Deine Rechtsschutz- oder Kaskoversicherung ein. Das besprechen wir vor dem Auftrag.
Du hast den Unfall verursacht Die Gegenseite zahlt nichts. Mit Vollkasko beauftragt meist Deine Versicherung den Gutachter. Ein eigenes Gutachten zahlst Du selbst, was es kostet, sage ich Dir vorher.

Ruf an, dann sag ich Dir vorab, womit Du rechnen kannst. Rechtliche Fragen klärt ein Anwalt Deiner Wahl.

Sebastian Wyczisk im schwarzen Polo mit Logo „Dein Kfz-Gutachter“, Arme verschränkt
Sebastian Wyczisk · Karosserie- und Fahrzeugbaumeister

Der Prüfer

Sebastian Wyczisk

Angaben zum Sachverständigen
TitelMeister im Karosserie- und Fahrzeugbauerhandwerk
StatusFreies Kfz-Sachverständigenbüro
EinsatzMetropolregion Nürnberg, vor Ort bei Dir
ErreichbarMo–So 7:00–22:30 Uhr

Als freies Kfz-Sachverständigenbüro stehe ich für Unabhängigkeit von jeglichen Organisationen & Versicherungen. Fachliches Know-how und praktische Erfahrung als Karosserie- und Fahrzeugbaumeister machen mein Sachverständigenbüro aus.

Ich habe selbst Unfallschäden instand gesetzt und kenne nicht nur die theoretische Welt der Sachverständigenbranche.

Als Unfallgeschädigter darfst Du Deinen Gutachter selbst wählen, auch wenn Dir die Versicherung des Unfallgegners einen anderen anbietet. Mein Gutachten ist die Grundlage für Deine Ansprüche.

Zu meinen Stammkunden zählen Markenwerkstätten, freie Werkstätten, Privatkunden, Firmen mit Fahrzeugflotten sowie Anwaltskanzleien für Verkehrsrecht.

Mehr über mich

Deine Optionen nach einem Verkehrsunfall

In Eigenregie

  • hoher Zeitaufwand
  • Kürzung durch Versicherung
  • Verzicht auf Schadenersatz

Ergebnis: nervenaufreibender Einsatz, der sich womöglich am Ende nicht auszahlt.

Mit unabhängigem Gutachter

  • Gutachten mit allen technisch relevanten Positionen
  • ein Karosserie- und Fahrzeugbaumeister prüft Dein Auto
  • Du bleibst mobil dank Mietwagen oder Nutzungsausfall
  • Reparatur des Unfallwagens oder Auszahlung des Schadens
  • Rechtliche Fragen klärt ein Anwalt Deiner Wahl, Kontakte nenne ich Dir gern
  • Immer einen persönlichen Ansprechpartner

Ergebnis: ein sauberes, nachvollziehbares Gutachten als Grundlage für Deine Ansprüche.

Mit dem Gutachter der Versicherung

  • beauftragt von der Versicherung, die Deinen Schaden bezahlen muss
  • Du bist nicht sein Auftraggeber
  • Du musst ihn nicht nehmen: Deinen Gutachter darfst Du selbst wählen

Ergebnis: Den Gutachter bestimmt die Versicherung, die am Ende zahlen muss.

Wobei kann ich Dir helfen?

Top-Leistungen aus einer Hand. Such Dir aus, was passiert ist.

Linienzeichnung derselben Szene: Unterboden, Abgasanlage und Messbrücke als Kontur Foto: Sebastian Wyczisk hält unter der Hebebühne eine Car-O-Liner-Messbrücke an den Unterboden eines Unfallautos
Karosserievermessung an der Hebebühne · Regler oder Pfeiltasten: Foto und Nachzeichnung vergleichenMobile Karosserievermessung

Außerdem für Dich im Angebot

Alle Leistungen

In der Metropolregion Nürnberg für Dich da

Ich komme zu Dir: nach Hause, in die Werkstatt oder an den Unfallort. Wann ich bei Dir sein kann, sag ich Dir am Telefon ehrlich.

  1. Ansbach
  2. Bamberg
  3. Bayreuth
  4. Erlangen
  5. Fürth
  6. Ingolstadt
  7. Neumarkt
  8. Nürnberger Land
  9. Regensburg
  10. Roth
  11. Würzburg

Alle Orte im Einsatzgebiet

Häufige Fragen

Was kostet mich das Gutachten?

Wenn Dich keine Schuld trifft, gehört das Gutachten zu Deinem Schaden. Dann muss die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners es bezahlen. Ausnahmen: Bei Mitschuld zahlt sie nur ihren Anteil, bei einem sehr kleinen Schaden reicht oft ein Kostenvoranschlag. Hast Du den Unfall selbst verursacht, gelten Deine eigenen Versicherungsbedingungen. Ruf an, dann sag ich Dir vorab, womit Du rechnen kannst.

Muss ich den Gutachter der gegnerischen Versicherung nehmen?

Nein. Die Versicherung des Unfallgegners bietet Dir vielleicht einen eigenen Gutachter an. Den musst Du nicht nehmen, Du darfst selbst einen unabhängigen Gutachter beauftragen. Mein Auftraggeber bist dann Du. Das gilt auch, wenn die Versicherung schon einen Gutachter geschickt hat.

Ab wann lohnt sich ein Gutachten statt eines Kostenvoranschlags?

Bei sehr kleinen Schäden (Faustregel: Reparaturkosten unter etwa 750 bis 1.000 €) reicht oft ein Kostenvoranschlag. Ob Dein Schaden so klein ist, sieht man oft erst beim genauen Hinsehen. Ein Kostenvoranschlag nennt nur die Reparaturkosten. Wertminderung, Wiederbeschaffungswert und eine saubere Beweissicherung liefert erst das Gutachten.

Wie läuft die Besichtigung ab?

Ein Schadengutachten kann theoretisch überall erstellt werden, wo es möglich ist, das genaue Schadenbild bildlich exakt zu dokumentieren. Bei versteckten Schäden wie z. B. an der Achse, am Rahmen, am Motor oder an anderen nicht ersichtlichen Stellen ist es sinnvoll, einen Ort mit Hebebühne zu wählen. So können nicht ersichtliche Schäden am Fahrzeug erkannt und in das Schadengutachten mit aufgenommen werden. Leg Dir Fahrzeugschein, die Angaben des Unfallgegners und Reparaturrechnungen von eventuellen Vorschäden bereit.

Wann ist mein Gutachten fertig?

Das hängt vom Schaden ab. Bei einem Totalschaden hole ich zum Beispiel Restwertangebote ein, das dauert etwas länger. Wann Du Dein Gutachten bekommst, sage ich Dir bei der Besichtigung.

Alle Fragen und Antworten

Kontakt

Rückruf-Service: Ich melde mich, wann es Dir passt

Unfälle, ob in Nürnberg, Fürth, Erlangen oder im Nürnberger Land, kennen keine Tageszeit oder Feierabend. Kannst Du gerade nicht telefonieren? Hinterlass mir Deine Nummer und sag mir, wann es Dir passt. Ich rufe Dich zurück.

0151 52 50 90 27

Mo–So 7:00–22:30 Uhr

Du benötigst ein Schadengutachten, Wertgutachten oder einen Kostenvoranschlag? Mein Sachverständigenbüro ist mit fachlicher Kompetenz und Rat und Tat für Dich da.

  • Vor-Ort-Begutachtung des Unfallschadens
  • Unabhängige Beratung vom Kfz-Sachverständigen
  • Schnelle und unkomplizierte Terminvereinbarung
  • Termine auch am Wochenende
  • Einsatz in der Metropolregion Nürnberg

Rückruf anfordern

Nur für den Rückruf.

Worum geht’s?
Wann passt’s?

Eilt es? Ruf direkt an: 0151 52 50 90 27

Deine Angaben nutze ich nur, um mich bei Dir zu Deiner Anfrage zu melden. Mehr dazu in der Datenschutzerklärung.