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Deine Rechte

Kennst Du Deine Rechte nach einem Unfall?

Ich schon … Hier steht, was Du als Unfallgeschädigter wissen solltest.

Unfall nicht Deine Schuld? Dann zahlt in der Regel die Versicherung des Unfallgegners Dein Gutachten.

Gilt, wenn der Unfallgegner voll haftet und der Schaden über der Bagatellgrenze liegt. Bei Mitschuld zahlt seine Versicherung nur anteilig. Bei selbst verursachten Schäden gelten Deine Versicherungsbedingungen.

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Sebastian WycziskKarosserie- und Fahrzeugbaumeister

01 Grundsatz

Nicht schlechter gestellt als vor dem Unfall

Als Kfz-Gutachter und Karosserie- und Fahrzeugbaumeister sehe ich immer wieder, dass Geschädigte ihre Rechte nicht kennen.

Das deutsche Recht schreibt vor, dass das Unfallopfer nach einem unverschuldeten Haftpflichtschaden nicht schlechter gestellt werden darf als unmittelbar vor dem Verkehrsunfall. Aus diesem Grund stehen Dir als Unfallgeschädigtem einige Schadenersatzansprüche zu, die von der gegnerischen Haftpflichtversicherung getragen werden müssen. Hast Du eine Mitschuld, gibt es sie nur anteilig.

Ich erlebe oft, dass Geschädigte nicht wissen, welche Ansprüche sie haben. Die Erstellung eines Schadengutachtens von einem freien Kfz-Sachverständigen legt jedoch den Grundstein für eine erfolgreiche Schadenabwicklung und diverse zu erhaltende Entschädigungen.

02 Übersicht

Das steht Dir als Unfallgeschädigtem zu

Kosten für den Kfz-Sachverständigen

Der Unfallgeschädigte hat nach einem Verkehrsunfall das Recht auf einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen seiner Wahl, der ein Schadengutachten von dem verunfallten Fahrzeug erstellt. Haftet der Unfallgegner voll, gehören die Gutachterkosten zu Deinem Schaden und werden von der gegnerischen Haftpflichtversicherung getragen. Bei Mitschuld zahlt sie nur ihren Anteil, bei einem sehr kleinen Schaden reicht oft ein Kostenvoranschlag.

Ein unabhängiger Kfz-Sachverständiger legt den Grundstein einer erfolgreichen Schadenabwicklung und ist wichtig, um ein objektives Schadenbild zu erhalten und alle Beschädigungen am Fahrzeug zu lokalisieren und zu dokumentieren. Häufig versucht die gegnerische Versicherung, einen eigenen Kfz-Sachverständigen zu beauftragen, was Du auf keinen Fall akzeptieren solltest! Dieser wird von der Versicherung beauftragt, die Deinen Schaden bezahlen muss. Du darfst selbst einen unabhängigen Gutachter beauftragen, Dein Auftraggeber bist dann Du.

Abschleppkosten

Wenn das verunfallte Fahrzeug nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall aus Sicherheitsgründen oder technischen Gründen nicht mehr fahrtauglich ist, werden die Abschleppkosten von der gegnerischen Haftpflichtversicherung getragen, in der Regel bis zur nächsten geeigneten Werkstatt.

Reparaturkosten

Die gegnerische Haftpflichtversicherung muss grundsätzlich die Reparaturkosten übernehmen. Hier spielt es keine Rolle, ob Du den Unfallschaden instand setzen lässt oder ihn behältst und Dir die Reparaturkosten fiktiv auszahlen lässt (fiktive Abrechnung). Beim Auszahlen gibt es allerdings keine Mehrwertsteuer.

Rechnest Du nach Gutachten ab, gilt: Ist das Fahrzeug jünger als drei Jahre, dürfen die Preise einer markengebundenen Fachwerkstatt angesetzt werden. Ist das verunfallte Fahrzeug älter als drei Jahre, war aber stets bei einem Vertragspartner zur Fahrzeugwartung, gilt das in der Regel ebenfalls. Bei älteren Fahrzeugen ohne Scheckheft kann die Versicherung Dich auf eine gleichwertige freie Werkstatt verweisen.

Wertminderung nach Unfall

Nach einem unverschuldeten Unfall ist das Fahrzeug meist weniger wert als unmittelbar vor dem Schaden. Bei einem theoretischen Verkauf muss das Fahrzeug ggf. als Unfallfahrzeug eingestuft werden, und es entsteht somit ein finanzieller Nachteil für den Geschädigten. Dieser finanzielle Nachteil muss dem Geschädigten durch die vom Kfz-Gutachter ermittelte Wertminderung erstattet werden. Die Wertminderung bekommt der Eigentümer des Fahrzeugs, bei Leasing also der Leasinggeber, von der gegnerischen Haftpflichtversicherung ausgezahlt.

Schmerzensgeld

Ob am frühen Morgen, auf dem Weg zur Arbeit oder am Wochenende in den Urlaub: Man kann noch so vorsichtig im Straßenverkehr sein, ist ein anderer Verkehrsteilnehmer abgelenkt, kann es schon zu spät sein. Aber was ist, wenn nicht nur ein Unfallschaden am Fahrzeug entstanden ist, sondern auch ein Personenschaden? Das ist wohl das Worst-Case-Szenario, kommt aber leider häufig vor.

Hat der Unfallgeschädigte einen körperlichen Schaden durch den Unfall erlitten, kann er Schmerzensgeld von dem Unfallverursacher bzw. der gegnerischen Haftpflichtversicherung fordern. Das Schmerzensgeld soll die körperlichen Beeinträchtigungen ausgleichen, die der Geschädigte durch den Verkehrsunfall erlitten hat. In solchen Fällen reicht ein Kfz-Gutachter nicht mehr aus, da dieser für die technischen und materiellen Schäden zuständig ist. Ein Fachanwalt sollte hier dringend mit eingeschaltet werden, der mit Hilfe von vorhandenen Arztberichten die erlittenen körperlichen Schäden erfasst. Da durch die körperlichen Beeinträchtigungen auch andere Kosten wie

  • Arztkosten
  • Medikamente
  • Verdienstausfall
  • Hilfe im Haushalt

für den Unfallgeschädigten entstehen können, müssen diese auch von dem Unfallverursacher bzw. der gegnerischen Haftpflichtversicherung getragen werden.

Ist durch den Unfall ein Personenschaden mit Todesfolge entstanden, müssen die daraus folgenden Kosten, wie die Beerdigungskosten, ebenso getragen werden.

Tipp für den Geschädigten bei Personenschaden

  • Teile Deine körperlichen Beeinträchtigungen der unfallaufnehmenden Polizei mit. So kann schon im Unfallbericht die Aussage des Geschädigten dokumentiert werden.
  • Wenn möglich noch am Unfalltag einen Arzt aufsuchen, um spätere Komplikationen zu vermeiden.
  • Alle Arztrechnungen, Rechnungen für Medikamente oder sonstige Beschaffungen aufbewahren und notieren. Diese kannst Du bei der gegnerischen Versicherung einreichen.
  • Kosten für die Fahrt zum Arzt wie Spritkosten, Bahnticket oder Taxi kannst Du bei der gegnerischen Versicherung einreichen. Hier solltest Du Fahrkarten und andere Belege aufbewahren.
  • Dokumentiere den Heilprozess Deiner Verletzungen regelmäßig per Foto- oder Videoaufnahme.
  • Beauftrage schnellstmöglich einen Rechtsanwalt.
  • Keine Abfindungsschreiben des Unfallschuldigen oder der gegnerischen Versicherung unterschreiben, bevor Dein Anwalt sie geprüft hat.

Allzeit Gute Fahrt wünscht „Dein Kfz-Gutachter“

Mietwagen

Während Dein Auto repariert wird, steht Dir ein Mietwagen zu, und zwar ein gleichwertiges Fahrzeug. Wer eine Klasse niedriger mietet, vermeidet Abzüge für ersparte Eigenkosten. Die voraussichtliche Reparaturdauer steht im Gutachten.

Nutzungsausfallentschädigung

Benötigt der Unfallgeschädigte keinen Mietwagen, hat er nach erfolgreicher Reparatur oder, bei einem Totalschaden, nach Anschaffung eines Ersatzfahrzeugs das Recht auf eine Nutzungsausfallentschädigung. Hierzu wird die vom Kfz-Gutachter ermittelte Reparaturdauer mit dem festgelegten Tagessatz des Fahrzeugs multipliziert. Den ermittelten Wert bekommt der Unfallgeschädigte von der gegnerischen Haftpflichtversicherung erstattet.

Beispiel an einem 2 Jahre alten Audi A4:

  • Reparaturdauer = 5 Tage
  • Gruppe F = 50,00 € pro Tag

5 Reparaturtage × 50,00 € pro Tag = 250,00 €. Dem Geschädigten werden 250,00 € von der gegnerischen Haftpflichtversicherung erstattet.

03 Anwalt

Rechtsanwalt nach dem Unfall? Bei einem unverschuldeten Haftpflichtschaden „JA“

Kfz-Gutachter: „Soll ein Rechtsanwalt für Verkehrsrecht mit ins Boot geholt werden?“

Unfallopfer: „Wie Anwalt? Ich bin doch unschuldig! Ich kenne keinen Anwalt.“

Dieser Dialog wird bei einem Großteil der Schadengutachtenerstellung mit dem Unfallgeschädigten geführt. Verständlich, denn ein Anwalt schreckt in erster Linie ab, da dieses Vorgehen vermutlich mit viel Stress verbunden ist. Hier ist aber das Gegenteil der Fall, denn ein Rechtsanwalt für Verkehrsrecht sorgt bei der Regulierung des Unfallschadens für Waffengleichheit zwischen Dir und der gegnerischen Versicherung. Nur so kann gewährleistet werden, dass beide Parteien auf einer Ebene kommunizieren.

Ein Rechtsanwalt schützt Dich als Unfallopfer vor willkürlichen Streichungen / Kürzungen der Schadenersatzansprüche, die die gegnerische Versicherung an Dich zu leisten hat.

Kosten für den Rechtsanwalt

Wie die Kosten des Kfz-Sachverständigen muss die gegnerische Haftpflichtversicherung bei einem unverschuldeten Unfall in der Regel auch die Kosten des Rechtsanwalts tragen. Bei Mitschuld trägst Du einen Teil, oft springt dann Deine Rechtsschutzversicherung ein. Einen Anwalt sollte man in den meisten Fällen hinzuziehen, um auftretende Komplikationen oder andere rechtliche Aspekte einem Experten zu überlassen.

Mein Tipp

Viele Unfallgeschädigte sind überrascht und verunsichert, wenn es um einen Rechtsanwalt geht. Die gegnerische Versicherung versucht, so günstig wie möglich aus dem Schadenfall herauszukommen. Da man als Laie einer großen Versicherung kaum etwas entgegenzusetzen hat, ist es erfahrungsgemäß fast schon zwingend notwendig, einen Rechtsanwalt einzuschalten.

Wenn Du einen Anwalt für Verkehrsrecht suchst, nenne ich Dir gern Kanzleien aus der Region. Die Wahl triffst Du.

Du streitest Dich mit der gegnerischen Versicherung und nicht mit dem Unfallgegner. Dein Recht, nutze es!

Du hast Fragen zu Deinem Schaden? Ruf mich an.

Diese Seite gibt allgemeine Hinweise (Stand: Oktober 2026) und ersetzt keine Rechtsberatung. Welche Ansprüche Du im Einzelfall hast, hängt vor allem davon ab, wer den Unfall verursacht hat. Rechtliche Fragen klärt ein Anwalt für Verkehrsrecht, Kontakte nenne ich Dir gern.