Verbringungskosten sind Kosten, die anfallen, wenn eine Werkstatt beispielsweise keine eigene Lackiererei besitzt oder Ersatzteile zu einem anderen Ort gefahren werden müssen. Hier wird das zu lackierende Fahrzeug aufwendig aufgeladen und zu einer lokalen Lackiererei transportiert. Das wird durch den Kfz-Gutachter im Schadengutachten mit einer Pauschale berechnet. Kommt es zur fiktiven Abrechnung laut Schadengutachten, wird diese Pauschale oft von der gegnerischen Versicherung gestrichen. Viele Gerichte sehen hier, dass diese Kosten im Falle einer tatsächlichen Reparatur angefallen wären und somit zu leisten sind, wenn sie in Deiner Region üblich sind. Höchstrichterlich ist das, soweit ersichtlich, nicht abschließend geklärt. Deshalb weise ich im Gutachten aus, ob sie regional üblich sind. Weitere häufige Kürzungen bei der fiktiven Abrechnung nach Schadengutachten sind:
- Ersatzteilaufschlag
- Lackangleich von Anbauteilen wie Türen
- Kleinteile wie Zierleisten etc.
Tipp von „Dein Kfz-Gutachter“
Bei einem Haftpflichtschaden ist es dringend zu empfehlen, einen Fachanwalt für Verkehrsrecht einzuschalten. Haftet der Unfallgegner voll, zahlt dessen Versicherung in der Regel auch den Anwalt. Kontakte nenne ich Dir gern, die Wahl triffst Du.
Nutze Dein Recht, es ist Dein Geld!
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Welche Kürzungen sonst häufig sind, steht im Ratgeber Versicherung zahlt weniger als Gutachten? Verwandt: technischer Minderwert. Die Verbringungskosten setze ich im Unfallgutachten an.