Hiermit ist zu „rechnen“! Minus 500 Euro?
Die Nachricht „Versicherung zahlt weniger als Gutachten vorsieht“ ist kein Einzelfall, sondern tägliche Regulierungspraxis. Kfz-Versicherer versuchen auf Kosten Geschädigter einzusparen, wo sie nur können. Diese Ausgangslage verdeutlicht, warum Du als Unfallgeschädigter einen eigenen Gutachter brauchst: Es gibt keine bessere Entscheidung, um Kürzungen gar nicht erst zuzulassen. Ich kämpfe für ein vollständiges Gutachten!
60-Sekunden-Update: Dieser Wissensvorsprung zahlt sich aus – bevor der Versicherer kürzt!
- Ein unabhängig erstelltes Schadengutachten ist nach einem Unfall die beste Basis für die Versicherungsregulierung.
- Kfz-Versicherungen kürzen häufig. Nicht jede Kürzung ist berechtigt, ein genauer Blick lohnt sich!
- Haftet der Unfallverursacher voll, muss seine Versicherung oberhalb der Bagatellschadengrenze (Faustregel: etwa 750 bis 1.000 € Reparaturkosten) in der Regel die Kosten für einen Gutachter sowie Rechtsanwalt übernehmen, bei Mitschuld anteilig: Es gibt KEINEN Grund, Kürzungen einfach hinzunehmen.
- Weniger zahlen als im Gutachten steht darf die Versicherung nur in bestimmten Fällen, etwa bei einem Verstoß gegen die Schadenminderungspflicht, bei fiktiver Abrechnung (Mehrwertsteuer) oder wenn ein Sachverständigengutachten nachweislich falsch ist.
- Willkürliche Kürzungen an der Wertminderung oder bei der Nutzungsausfallentschädigung haben meistens keinen Bestand, dazu findest Du in diesem Ratgeber konkrete Beispiele für den Schadensfall.
- Wichtigste Erkenntnis dieses Ratgebers: Ein sauberes Gutachten macht es der Versicherung schwer, ohne Grund zu kürzen, mit dem Schadenmanagement der gegnerischen Versicherung sind Kürzungen vorprogrammiert. Nutze eine erste Einschätzung am Telefon & anschließend unparteiische Schadenbegutachtung!
Häufig gestellte Fragen: „Rechne“ mit diesen Antworten!
Was darf die Versicherung kürzen?
Die Versicherung darf nur weniger zahlen als im Gutachten steht, wenn Kosten gegen die Schadenminderungspflicht verstoßen, ortsunüblich oder technisch nicht notwendig sind, oder wenn es um die Mehrwertsteuer bei fiktiver Abrechnung, Vorschäden, einen Abzug „neu für alt“ oder eine Mithaftung geht. Ich habe alle diese Themen auf der Rechnung, sodass solche Kürzungsversuche oft ins Leere gehen.
Wie soll ich mich bei Kürzungen von der Versicherung verhalten?
Du hast keine Schuld am Unfall und die Versicherung zahlt weniger? Dann nimm Dir auf Kosten der Versicherung des Unfallgegners einen Anwalt. Bei Mitschuld trägst Du einen Teil der Anwaltskosten. Auf Gutachtenbasis lassen sich Ansprüche auf Schadensersatz am besten belegen.
Wie lange dauert es, bis die Versicherung bezahlt?
Im Regelfall darf die Versicherung 4 bis 6 Wochen prüfen, gerechnet ab dem vollständigen Anspruchsschreiben. Zahlt die Versicherung weniger oder gar nichts nach diesem Zeitraum, solltest Du Druck mit einem Rechtsanwalt machen. Kontakte zu Anwälten für Verkehrsrecht nenne ich Dir gern, die Wahl triffst Du.
Aufklärung durch Autogutachter: Warum streichen Versicherungen?
Ganz einfach: Weil sie möglichst wenig zahlen wollen, um Kosten zu optimieren. Im Einzelfall mag es nur um ein paar Euro gehen. Bei tausenden Fällen kommt es aber zu immensen Schadenssummen bzw. Einsparpotenzialen. Mittlerweile kann man sogar von einem professionell organisierten Kostenreduzierungsmanagement reden. Das führt so weit, dass viele Leistungskürzungen automatisch mit Software oder bald mittels Künstlicher Intelligenz (KI) durchgeführt werden.
Kfz-Versicherungen lassen es auf einen Versuch ankommen! Obwohl Unfallopfer in einer rechtlich starken Position sind, wehren sich viele nicht gegen ungerechtfertigte Versicherungskürzungen. So kann das Kalkül der Kürzungstaktik aufgehen … Nicht mit mir!
Rechtsgrundlage: Dürfen Versicherungen weniger zahlen als im Gutachten steht?
Grundsätzlich nicht ohne Grund, da ein Unfallgutachten eine fachkundige Schadensfeststellung für ein Auto darstellt. Bindend ist es für die Versicherung aber nicht, manche Abzüge sind erlaubt. Laut § 249 BGB müssen Schadenverursacher bzw. deren Versicherung umfassend Schadenersatz leisten. Geschädigte sind so zu stellen, als wäre der Autounfall gar nicht passiert. Ersetzt wird, was dafür erforderlich ist, nach der Haftungsquote.
Für folgende Schadensposten hat die gegnerische Versicherung in voller Höhe zu zahlen (bei Teilschuld anteilig entsprechend der Haftungsquote): Gutachtenkosten, Anwaltshonorar, Kosten für Reparatur, Abschleppkosten, Nutzungsausfall oder Mietwagen (gleichwertig), Schadenersatz für Wertverlust, Verbringungskosten, Standgeld (für die nötige Dauer), Beilackierungskosten (sofern laut Gutachten notwendig) und Schmerzensgeld bei einem Personenschaden.
Top-Versicherungskürzungen: Aufgepasst, hier ist Vorsicht geboten!
Du kannst Dir absolut sicher sein, dass ich als Dein Kfz-Gutachter in Nürnberg alle diese Positionen kenne. Daher wird kein Kürzungsversuch unentdeckt bleiben. Das sähe anders aus, wenn Du der Gegenseite die Regie überlässt oder womöglich alles selbst regulieren möchtest. Nur ein unabhängiger Kfz-Gutachter behält Deine Interessen zwischen allen Regulierungszahlen fest im Blick.
1. Markengebundene Stundenverrechnungssätze gekürzt
Ist das Auto laut BGH-Urteil (Aktenzeichen VI ZR 53/09) nicht älter als 3 Jahre, sind in der Regel allein aus Gründen von Gewährleistungs- und Garantieansprüchen Stundensätze einer Markenwerkstatt anzusetzen. Kürzungen markengebundener Stundensätze einer Fachwerkstatt können auch bei älteren Fahrzeugen nach Verkehrsunfall unberechtigt sein, wenn ein lückenloses Scheckheft vorgelegt werden kann (vgl. BGH, VI ZR 91/09). Das betrifft vor allem die fiktive Abrechnung.
2. Beilackierungskosten nicht notwendig?
Ist der Austausch bzw. die Neulackierung eines Bauteils notwendig, führt oft kein Weg an einer Beilackierung vorbei. Ohne diese wäre ein Farbunterschied sichtbar, der zu einer technischen Wertminderung führen würde. Erachtet der Gutachter diese Kosten als notwendig, dürfen sie im Regelfall nicht zusammengestrichen werden. Fallen hierfür Verbringungskosten zu einem Lackierfachbetrieb an, sind auch diese gerechtfertigt, bei fiktiver Abrechnung, wenn sie in Deiner Region üblich sind.
3. Versicherer zahlt weniger für merkantilen Minderwert
Je neuer ein Unfallfahrzeug ist, desto wichtiger ist dieser Aspekt. Unfallfahrzeuge sind weniger wert, was bei der Abrechnung bzw. Regulierung Schadenersatzansprüche begründet. Als Dein Autogutachter leite ich einen entsprechenden Wert fachmännisch her, der von der Versicherung nicht einfach gekürzt werden kann.
4. Kostenvoranschlag statt Schadengutachten
Diese Kürzung ist für Geschädigte nicht direkt als solche erkennbar. Ein Kostenvoranschlag kostet die Versicherung meistens nichts, ein Sachverständigengutachten aber je nach Schadenhöhe mehrere hundert Euro. Mit einem Kostenvoranschlag „verzichten“ Geschädigte auf eine umfassende Beweissicherung (ggf. wichtig vor Gericht), Schadensersatz für die Wertminderung und oft auch auf den Nachweis der Reparaturdauer für den Nutzungsausfall. Daher ist ein Kostenvoranschlag oberhalb der Bagatellgrenze als massive Kürzung anzusehen, auf die sich kein Geschädigter einlassen muss. Du musst ihn nur bei einem erkennbaren (!) Bagatellschaden akzeptieren.
5. Wiederbeschaffungswert bei Totalschaden
Bei einem Totalschaden erhalten Geschädigte die Differenz aus Wiederbeschaffungswert und Restwert, die Reparaturkosten sind zu hoch. Daher versuchen gegnerische Versicherungen oft, den Wiederbeschaffungswert zu kürzen und den Restwert höher anzusetzen. Sind es bei beiden Werten 250 Euro, haben wir allein hier die beispielhaften 500 Euro aus der Überschrift zusammen.
Tricks der kürzungswilligen Versicherungen: Vorsicht ist geboten!
Du machst als Unfallgeschädigter im Haftpflichtfall vieles richtig, wenn Du das gegnerische Schadensmanagement samt gestelltem Versicherungsgutachter von Beginn an konsequent ablehnst. Die Versicherung kommt so gar nicht erst zum Zug, viele der angesprochenen Posten von vornherein kürzen zu können, was dann kaum noch auffallen würde.
Diese Tricks solltest Du aber kennen:
Werkstatt, Service etc.: Leere Versprechungen am Telefon
„Mit unserem Gutachter, unserer Werkstatt und einem von uns gestellten Mietwagen geht alles am schnellsten!“ Nein, so geht nur das Kürzen am schnellsten, ohne dass Du über Deine Rechtsansprüche aufgeklärt wirst. Die empfohlene Werkstatt ist allenfalls KOSTENtechnisch besser, aber nicht für Geschädigte.
Wozu einen Anwalt für die Schadensregulierung hinzuziehen?
Der Rechtsbeistand kann für die Versicherung richtig teuer werden. Daher wiegeln viele Versicherungen direkt zu Beginn ab. Sie kommen Geschädigten aber mit den genannten Versprechen nur scheinbar entgegen. Sobald die Versicherung weniger zahlt als im Gutachten festgelegt, führt kein Weg an einem Anwalt vorbei: Fachwissen ist gegen Versicherungskürzungen hochwirksam!
Druck? Nein danke!
Es besteht kein Grund, sich am Telefon in irgendeiner Weise unter Druck setzen zu lassen. Es ist das gute Recht von Unfallgeschädigten bei klarer Schuldfrage, oberhalb der Bagatellgrenze selbst einen Kfz-Sachverständigen einzuschalten, auf Wunsch direkt am Unfallort. Du bist bei eigener Unschuld / klarer Schuldfrage kein Versicherungsnehmer, sondern Geschädigter.
Welche Versicherung streicht besonders häufig?
Das teile ich Dir bei der Begutachtung nach meinen Erfahrungen mit, falls aufgrund der eintrittspflichtigen Versicherung Kürzungsgefahr im Verzug ist.
Was tun, wenn die Versicherung weniger als das Gutachten zahlt?
Du bist in besten Händen, wenn Du sofort nach einem unverschuldeten Unfall im Großraum Nürnberg Deinen Kfz-Sachverständigen anrufst. Du erhältst Fachwissen für die neutrale Schadensfeststellung. Suchst Du einen Anwalt für Verkehrsrecht, nenne ich Dir gern Kanzleien, die Wahl triffst Du. So kannst Du bei Kürzungen schnell eine entschiedene Antwort geben. Bei Verzögerung oder Zahlungsverweigerung kannst Du den Klageweg vorantreiben, um maximalen Druck aufzubauen. Ein Fachanwalt wird Dich zu allen Optionen persönlich beraten.
Unfallgeschädigter? Recht auf Gutachter & Anwalt nutzen!
Du weißt spätestens jetzt, dass Gutachter & Anwalt ein starkes, lösungsorientiertes Duo für Dich nach einem unverschuldeten Unfall sind. Alles beginnt mit Deiner guten Entscheidung, auf einen eigenen Kfz-Sachverständigen zu setzen. Kürzungen können so erst aus zweiter Hand versucht werden, wobei sie aufgrund der Offensichtlichkeit schnell entlarvt werden.
Fazit: Vollständiger Schadenersatz als Regulierungsziel
Versicherung zahlt weniger als Gutachten vorsieht? Das möchte wirklich kein Unfallgeschädigter hören, zumal der Ärger nach dem Haftpflichtschaden schon groß genug ist. Mit einem Gutachten vom Kfz-Sachverständigenbüro Wyczisk legst Du die beste Regulierungsbasis für Deine Schadenersatzansprüche.
Ein fremdverschuldeter Schaden sollte immer unabhängig beziffert werden. Das gilt vor allem, wenn Du den Schaden fiktiv abrechnen und so keine Reparatur möchtest.