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Lexikon

Reparaturbestätigung

Von Sebastian Wyczisk · Karosserie- und Fahrzeugbaumeister

Kurz erklärt

Die Bestätigung eines Sachverständigen, dass Dein Unfallauto fachgerecht bzw. im Umfang des Gutachtens repariert wurde. Wichtig nach fiktiver Abrechnung und Eigenreparatur.

Eine Reparaturbestätigung brauchst Du vor allem, wenn der entstandene Schaden am Fahrzeug fiktiv nach Schadengutachten abgerechnet worden ist. Wurde Dein Fahrzeug z. B. in Eigenregie instand gesetzt, ist es sinnvoll, Dir eine Reparaturbestätigung von dem Kfz-Gutachter erstellen zu lassen. So kann bei einem erneuten Schaden nachgewiesen werden, dass der Altschaden fach- und sachgerecht instand gesetzt worden ist.

Ist dies nicht der Fall, ist es möglich, dass bei einem erneuten Unfall im selben Bereich die Versicherung eine Schadenabwicklung verweigert und Du so auf den Kosten sitzen bleibst. Des Weiteren hilft Dir eine Reparaturbestätigung des Kfz-Gutachters beim Erhalten der Nutzungsausfallentschädigung, da diese bei fiktiver Abrechnung nur gezahlt wird, wenn das verunfallte Fahrzeug tatsächlich ausgefallen ist, etwa weil es instand gesetzt worden ist. Auch Fotos oder Rechnungen können das belegen.

Wer zahlt die Reparaturbestätigung?

Bei fiktiver Abrechnung zahlst Du sie selbst: Die Kosten werden von der gegnerischen Versicherung nicht ersetzt (BGH, VI ZR 146/16). Was sie kostet, sage ich Dir vorher.

Mehr dazu

Die Reparaturbestätigung gehört zu meinen Leistungen rund um das Unfallgutachten. Verwandte Begriffe: Vorschaden und Bagatellschaden.

Diese Seite gibt allgemeine Hinweise und ersetzt keine Rechtsberatung. Was Dir im Einzelfall zusteht, hängt vor allem davon ab, wer den Unfall verursacht hat. Rechtliche Fragen klärt ein Anwalt für Verkehrsrecht, Kontakte nenne ich Dir gern.

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