Ein Kaskoschaden ist ein Schaden, den eine freiwillige Zusatzversicherung übernimmt, die vertraglich abgeschlossen wurde. Bei einem selbstverschuldeten Unfallschaden am eigenen Fahrzeug übernimmt die eigene Vollkaskoversicherung die Schadenabwicklung. Hierbei gilt, dass jede Versicherung eigene vertraglich geregelte Bedingungen hat. Des Weiteren ist zu beachten, dass folgende Leistungen in der Regel nicht erstattet werden:
- Unabhängiger Kfz-Sachverständiger (außer die Versicherung hat ihn beauftragt oder zugestimmt)
- Rechtsanwalt
- Nutzungsausfall / Nutzungsausfallentschädigung
- Wertminderung
- Ggf. Schmerzensgeld
Schon gewusst?
Die Kaskoversicherung wird in zwei Bereiche aufgeteilt, die typischerweise folgende Schäden übernehmen:
Teilkasko
- Glasschaden
- Unwetterschaden
- Marderschaden
- Wildschaden
- Diebstahl
- Explosionsschaden
- Brandschaden
Vollkasko
- Unfallschäden, bei denen Unfallflucht begangen wurde
- Vandalismus
- Unfallschäden bei Eigenverschulden
Der genaue Umfang hängt von Deinem Tarif ab. In der Kasko beauftragt meist Deine Versicherung den Gutachter, ein eigenes Gegengutachten zahlst Du in der Regel selbst. Nimmst Du die Vollkasko in Anspruch, sinkt in der Regel Dein Schadenfreiheitsrabatt. Lässt Du Dir einen Kaskoschaden auszahlen, gelten auch für die Mehrwertsteuer Deine Versicherungsbedingungen.
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Den Unterschied zum Haftpflichtschaden solltest Du kennen. Wie die Abrechnung ohne Reparatur funktioniert, erklärt der Ratgeber fiktive Abrechnung. Beim Haftpflichtschaden begutachte ich Dein Auto im Rahmen eines Unfallgutachtens.