Ein Bagatellschaden ist ein Schaden, bei dem bei einem Verkehrsunfall nur ein geringfügiger Schaden entstanden ist. Eine feste Grenze für einen Bagatellschaden gibt es nicht: Der Bundesgerichtshof hat 715,81 Euro als Betrag „im Bereich“ der Bagatellgrenze gesehen, Gerichte liegen heute meist zwischen etwa 700 und 1.000 Euro. Darunter ist meistens ein Kostenvoranschlag bzw. Kurzgutachten ausreichend. Darüber sollte ausschließlich ein Unfallgutachten / Schadengutachten von einem unabhängigen Kfz-Gutachter erstellt werden.
Doch Achtung!
Oftmals liegt der größere Schaden versteckt unter den Anbauteilen, sodass dieser auf den ersten Blick nicht ersichtlich ist. Ein Kfz-Gutachter kann diesen ausfindig machen und einschätzen, ob ein Schadengutachten erstellt werden muss.
Auch bei einem vermeintlichen Bagatellschaden sollte ein freies Kfz-Sachverständigenbüro aufgesucht werden.
Wer zahlt bei einem Bagatellschaden?
Ist der Unfall nicht Deine Schuld, zahlt die Versicherung des Unfallgegners die Reparatur, auch bei einem Bagatellschaden. Bei Mitschuld zahlt sie nur ihren Anteil. Die Bagatellgrenze betrifft allein die Frage, ob zusätzlich die Kosten für ein Gutachten ersetzt werden. Entscheidend ist dabei, ob Du bei der Beauftragung erkennen konntest, dass der Schaden so klein ist. Durftest Du das Gutachten für nötig halten, werden die Gutachterkosten in der Regel auch dann ersetzt, wenn der Schaden am Ende klein ausfällt.
Mehr dazu
Wann ein Kostenvoranschlag wirklich reicht, steht im Ratgeber Schadensregulierung nach Kostenvoranschlag. Verwandte Begriffe: Haftpflichtschaden und Wertminderung, die bei echten Bagatellschäden meist keine Rolle spielt.