300 Kilometer Abschleppen geht zu weit!
Schadenminderungspflicht? Was soll das denn bedeuten, muss die gegnerische Versicherung den Schaden an meinem Auto nicht vollständig bezahlen? Ja, das muss sie! Du solltest Dich nicht von dem Wort beirren lassen, und schon gar nicht von Kürzungsversuchen, die von der Gegenseite mit angeblicher Schadenminderungspflicht begründet werden. Rechtsgrundlagen, Beispielfälle, Pflichtverletzungen, Rechte und professionelle Gutachterhilfe: Dieser Ratgeber legt den Fokus auf das Wesentliche!
60-Sekunden-Update: Schadensminderungspflicht einfach erklärt
- Paragraf 254 des Bürgerlichen Gesetzbuches stellt die Rechtsgrundlage für die Schadenminderungspflicht dar.
- Demnach hat der Geschädigte den Schaden möglichst gering zu halten, Beispiele folgen unten. Die Abwendung unnötiger Kosten gilt für alle Versicherten.
- Auch die Begriffe Schadenabwendungspflicht und Schadenminderungsobliegenheit sind gebräuchlich.
- Der BGH präzisiert mit einem Urteil (Aktenzeichen VI ZR 673/15), dass Du Dein Unfallauto zum Restwert aus einem ordentlichen Gutachten verkaufen darfst, ohne selbst Marktforschung zu betreiben.
- Schadensminderungspflicht heißt nicht, den Schaden klein(er) zu rechnen, so wie es Kfz-Versicherer gerne machen (auch bei Kasko-Versicherten).
- Deine grundlegenden Rechte bzw. Ansprüche auf Schadenersatz werden NICHT von der Pflicht zur Schadensminderung aufgehoben. Ein Verstoß kann aber zu Kürzungen führen.
- Du kannst Dich auf das Fachwissen Deines Kfz-Sachverständigen verlassen und musst laut BGH keine Marktforschung bzw. Preisvergleiche durchführen.
- Mit einem unabhängigen Gutachten kannst Du die Schadenhöhe exakt beziffern und schnellstmöglich einfordern.
Häufig gestellte Fragen zur Schadenminderungspflicht
Was versteht man unter Schadensminderungspflicht?
Darunter ist die Pflicht des Geschädigten zu verstehen, den Schaden nicht unnötig größer zu machen bzw. bei der Regulierung wirtschaftliche Entscheidungen zu treffen. Hier findest Du Beispiele und Gutachterhilfe, um nach unverschuldetem Unfall alles richtig zu machen.
Was passiert, wenn ich die Schadenminderungspflicht verletze?
Bei einer Pflichtverletzung ergibt sich laut § 254 BGB eine Mitschuld, die zur Kostenbeteiligung führen kann. Im schlechtesten Fall wird die eintrittspflichtige Versicherungsgesellschaft für den vermeidbaren Teil des Schadens gar nicht mehr aufkommen.
Deine Pflichten als Unfallgeschädigter
Am Unfallort musst Du Dich als Verkehrsteilnehmer vollkommen unabhängig von der Schuldfrage den unmittelbaren Konsequenzen stellen und bei Bedarf Erste Hilfe leisten. Wer den Unfallort verlässt, ohne die nötigen Feststellungen zu ermöglichen, macht sich mit Blick auf § 142 Strafgesetzbuch (StGB) strafbar (Stichwort Unfallflucht).
Und ja, auch Unfallgeschädigte haben Pflichten. Aber keine Angst: Mit einem unabhängigen Kfz-Gutachter an Deiner Seite wird die Pflichterfüllung für Dich einfacher. Generell bist Du nach einem Verkehrsunfall zur Mitwirkung und Aufklärung verpflichtet. Du musst der gegnerischen Versicherung den Schaden innerhalb von zwei Wochen schriftlich melden und ihr die notwendigen Informationen für eine zügige Schadenregulierung zukommen lassen, soweit sie Dir zumutbar sind. Ein Gutachten ist dafür keine Pflicht, aber die beste Grundlage. Die Schadenminderungspflicht ist von zentraler Bedeutung, wobei Kfz-Versicherer damit keine pauschalen Kürzungen begründen dürfen! Solche Versuche sind anwaltlich abzuwenden.
Fallbeispiele: Beispiele für Schadenminderungspflicht nach Unfall
- Der Unfallwagen muss abgeschleppt werden. Die Obliegenheit zur Schadenminderung erlaubt das aber nur bis zur nächstgelegenen geeigneten Kfz-Werkstatt. Wer sein Auto mehrere hundert Kilometer abschleppen lässt, begeht einen klaren Bruch der Schadenminderungspflicht. Eine Beteiligung an diesen Abschleppkosten droht!
- Beim Unfall ist eine Scheibe gebrochen, Wasser kann eindringen. Bis zur Reparatur solltest Du die Scheibe provisorisch abkleben, da eindringendes Wasser für einen noch größeren Schaden am Fahrzeug sorgen könnte. Unterlässt Du das, kann das als Verstoß gegen die Schadenminderungsobliegenheit gewertet werden.
- Du kannst während der Ausfallzeit bzw. Reparaturdauer auf Kosten der Autoversicherung des Schadenverursachers einen Mietwagen nehmen. Ein „Upgrade“ vom Kleinwagen zum wendigen SUV ist ein klarer Verstoß gegen die Schadenminderungspflicht. Der Mietwagen sollte der gleichen Fahrzeugklasse entstammen.
Rechtsgrundlagen: BGB und BGH-Urteile zur Schadensminderungspflicht
§ 254 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) legt den Rahmen für die Schadenminderung fest. Aus diesem Paragrafen geht eindeutig hervor, dass beim Verstoß gegen die Minderungspflicht ein Mitverschulden vorliegen kann. Ist der Schaden ungewöhnlich hoch oder höher als zunächst vermutet, muss der Geschädigte den Schädiger informieren.
Die Betonung liegt immer auf Einzelfall, da es stets auf die Umstände und ergriffene Maßnahmen ankommt: Insofern bist Du bei mir als Deinem Kfz-Gutachter im Großraum Nürnberg in besten Händen. Rechtliche Fragen klärt bei Bedarf ein Fachanwalt Deiner Wahl.
Wichtige Punkte bei der Schadenminderungspflicht: Aufgepasst!
Mietwagenkosten
Wie oben bereits angedeutet, hast Du als Geschädigter Anspruch auf gleichwertigen Ersatz für die Ausfallzeit. Überteuerte Sondertarife können einen Verstoß gegen die Schadensminderungspflicht darstellen. Ich unterstütze Dich lösungsorientiert im Großraum Nürnberg. Du kannst alternativ auch die Option Nutzungsausfall prüfen. Die Dauer beider Ersatzforderungen wird im Gutachten geschätzt. Sie ist mit Blick auf die Schadenminderungspflicht in Grenzen zu halten.
Restwert bei Totalschaden
Liegt laut Gutachten ein wirtschaftlicher Totalschaden vor, erhältst Du für eine Ersatzbeschaffung die Differenz aus Wiederbeschaffungswert und Restwert. Zu diesem auf Gutachtenbasis festgelegten Restwert darfst Du den Unfallwagen verkaufen. Aber Achtung: Einen Übererlös müsstest Du Dir mit Blick auf ein Bereicherungsverbot anrechnen lassen.
In jedem Fall kommt es auf einen aussagekräftigen Restwert an. Angesichts oftmals geringer Summen spielt das Bereicherungsverbot nur selten eine Rolle. Die gegnerische Versicherung würde diesen höher ansetzen, den Wiederbeschaffungswert jedoch niedriger, wodurch Du in Summe weniger ausgezahlt bekommst. Und Probleme sind vorprogrammiert, denn einen zu hohen Restwert wirst Du kaum bekommen.
Wahl der Reparaturwerkstatt
Laut BGH stehen Geschädigten bei Fahrzeugen unter 3 Jahren Stundensätze einer Markenwerkstatt zu, um Garantieansprüche zu wahren. Ist das Auto älter bzw. eine andere Option naheliegender, kann in Einzelfällen die Schadensminderungsobliegenheit greifen. Das gilt vor allem, wenn die Reparatur in einer Markenwerkstatt durch fehlende Teile unüblich lange dauern würde. In einzelnen Fällen kann auch eine Notreparatur in Frage kommen, um ein Fahrzeug schnell wieder mobil zu machen.
Vorsicht bei fiktiver Abrechnung
Du musst Dein Auto nicht auf Gutachtenbasis reparieren lassen. Eines Deiner Rechte ist die fiktive Abrechnung, Du kannst Dir den Unfallschaden auszahlen lassen. In diesem Fall tendieren viele Haftpflichtversicherer zu Kürzungen bei den Werkstattkosten.
Hier sind die genauen Umstände mit einem Anwalt zu klären, dessen Kosten die gegnerische Haftpflichtversicherung bei eigener Unschuld in der Regel übernimmt. Du darfst jedenfalls nicht durch die fiktive Abrechnung schlechter gestellt werden. Die Schadenminderungspflicht ist KEIN Freifahrtschein für Autoversicherungen, einfach munter kürzen zu können.
Verstoß gegen Schadenminderungspflicht? Was jetzt passieren kann
Den Geschädigten trifft dann in der Folge eine Mitschuld, wodurch die Gefahr von Kürzungen oder einer Kostenbeteiligung bei der Schadensregulierung sehr wahrscheinlich ist. Allerdings muss der Schädiger eine Verletzung beweisen können, der bloße vage Hinweis auf eine Verletzung der Minderungspflicht reicht nicht.
Fazit: Schadenminderungspflicht – kein Thema dank Kfz-Sachverständigem!
Wer den Schaden hat, darf ihn nicht unnötig größer machen, unwirtschaftliche Entscheidungen sind zu unterlassen. Mit diesem adaptierten Motto lässt sich dieser Ratgeber auf den Punkt zusammenfassen. Du machst vieles richtig, wenn Du nach einem fremdverschuldeten Unfall Deinen Kfz-Sachverständigen im Großraum Nürnberg anrufst.
Mobile Rahmenvermessung
Wichtig ist es, mit der Wahl eines eigenen Sachverständigen aktiv zu werden und nicht passiv zu bleiben: Du bist bei einem Haftpflichtschaden kein Versicherungsnehmer und keiner Weisung bei der Schadensregulierung unterlegen!
Ersatzansprüche erfüllen sich nicht von allein, Du brauchst ein sauberes Gutachten: Genau das bekommst Du beim Kfz-Sachverständigenbüro Wyczisk. Ist der Unfall nicht Deine Schuld, zahlt das Gutachten oberhalb der Bagatellschadengrenze in der Regel die Versicherung des Unfallgegners, bei Mitschuld anteilig. Dank mobiler Rahmenvermessung finden sich für die Schadenbegutachtung flexible Lösungen, um den Schaden vollständig zu dokumentieren.
Einige Begriffe wie „Wiederbeschaffungswert“ kommen Dir spanisch vor? Ein Blick in das Lexikon sorgt für Klarheit.