Unfallgutachten
Unfallgutachten für Nürnberg und Umgebung
Ich nehme den Schaden auf und schreibe das Gutachten für die Versicherung.
Unfall nicht Deine Schuld? Dann zahlt in der Regel die Versicherung des Unfallgegners Dein Gutachten.
Gilt, wenn der Unfallgegner voll haftet und der Schaden über der Bagatellgrenze liegt. Bei Mitschuld zahlt seine Versicherung nur anteilig. Bei selbst verursachten Schäden gelten Deine Versicherungsbedingungen. Wer zahlt in welchem Fall?
Mo–So 7:00–22:30 Uhr
Sebastian WycziskKarosserie- und Fahrzeugbaumeister

01 Schadenbild
Wo hat’s gerummst?
Ich dokumentiere Schaden, Reparaturkosten, mögliche Wertminderung und Reparaturdauer nachvollziehbar. Das Gutachten ist die Grundlage für Deine Ansprüche. Wähl die Stelle, an der es Dein Auto erwischt hat, und ich zeige Dir, was ich dort prüfe – auch das, was man von außen nicht sieht.
02 Inhalt
Inhalt eines Unfallgutachtens
Um ein exaktes Gutachten zu erstellen, müssen einige Punkte enthalten sein. Ein gründliches Gutachten ist die beste Grundlage für eine zügige Regulierung.
- Fahrzeugbewertung
- Reparaturkostenkalkulation gemäß Herstellervorgaben
- Kalkulation Reparaturdauer und Werkstattaufenthalt
- Feststellung Wertminderung/Wertverbesserung
- Restwertangaben
- Auskunft Wiederbeschaffungsdauer
- Einordnung Nutzungsausfallentschädigungsklasse
- Informationen zu älteren Schäden
- Bewertung der Wirtschaftlichkeit von Reparaturarbeiten (Totalschaden?)
- Fotodokumentation
03 Gutachten oder Kostenvoranschlag
Inhalt eines Kostenvoranschlags
Wann muss ich einen Kostenvoranschlag machen lassen? Bei Bagatellschäden (Faustregel: Reparaturkosten unter etwa 750 bis 1.000 €) reicht der Versicherung meist ein Kostenvoranschlag.
Ein Kostenvoranschlag liefert Dir aber nur grobe Informationen und dient nur zur Veranschaulichung des äußeren Schadenbildes. Wichtige Punkte wie
- Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs
- Restwert nach dem Unfall
- Wertminderung des Fahrzeugs
- Angaben zum eventuellen Totalschaden
- Nutzungsausfall
fehlen und werden bei einem Kostenvoranschlag nicht berücksichtigt. Dadurch ist er bei weitem nicht so aussagekräftig wie ein Unfallgutachten.
Mein Tipp
Übersteigt der Schaden die Bagatellgrenze, ist es ratsam, immer ein Unfallgutachten erstellen zu lassen. Nur dadurch ist es möglich, Deine Rechte wie die Wertminderung geltend zu machen. Auch für die Nutzungsausfallentschädigung ist das Gutachten die beste Grundlage.
04 Schadenfälle
Kleiner Schaden, große Summe: Hättest Du das gedacht?
Oftmals liegt der größere Schaden versteckt unter den Anbauteilen. Diese vier Schäden sahen auf den ersten Blick auch nicht teuer aus:
- Bagatellgrenze grob 750–1.000 €
- F4, Seitenschaden: 7.300 € Reparaturkosten
- F1, Heckschaden: 13.400 € Reparaturkosten
- F2, Unfallschaden: 24.200 € Reparaturkosten
- F3, Heckschaden: 45.000 € Reparaturkosten
F1 · Heckschaden

Ermittelte Reparaturkosten
13.400 €
- Fahrzeug
- MINI Cooper Cabrio
- Schaden
- Heckschaden
F2 · Unfallschaden

Ermittelte Reparaturkosten
24.200 €
- Fahrzeug
- BMW R 1250 GS
- Schaden
- Unfallschaden
F3 · Heckschaden

Ermittelte Reparaturkosten
45.000 €
- Fahrzeug
- BMW Kombi (Touring)
- Schaden
- Heckschaden
Sichtbar großer Schaden – zum Vergleich auf der Skala
F4 · Seitenschaden

Ermittelte Reparaturkosten
7.300 €
- Fahrzeug
- VW Tiguan
- Schaden
- Seitenschaden
Rot markiert: die dokumentierten Schadstellen
Wann ein Kostenvoranschlag reicht und wann nicht, erkläre ich ausführlich im Ratgeber Schadensregulierung nach Kostenvoranschlag.
05 Haftpflichtschaden
Der Haftpflichtschaden: Du bist das Unfallopfer
Als Geschädigter in einem Verkehrsunfall machst Du von Deinem Recht Gebrauch, den entstandenen Schaden von einem unabhängigen Kfz-Sachverständigen begutachten zu lassen.
Dies ist wichtig, um ein genaues Schadenbild, den Wiederbeschaffungswert und den Restwert des Fahrzeugs zu erfassen, und ist quasi der Startschuss für eine erfolgreiche Schadenabwicklung. Oberhalb der Bagatellgrenze ist ein Unfallgutachten die beste Grundlage, um den vollen Schadenersatzanspruch geltend zu machen.
Achtung!
Lass niemals einen Kfz-Sachverständigen der gegnerischen Versicherung Dein Fahrzeug begutachten. Er arbeitet im Auftrag der Versicherung, die Deinen Schaden bezahlen muss. Als unabhängiger Kfz-Sachverständiger bin ich die richtige Wahl.
Dein Recht, Dein Geld! Nutze es! Ich stehe Dir zur Seite.
Mein Tipp: Fachanwalt für Verkehrsrecht
Als Unfallgeschädigter darfst Du Dir einen Fachanwalt für Verkehrsrecht nehmen. Haftet der Unfallgegner voll, zahlt dessen Versicherung in der Regel auch die Anwaltskosten, bei Mitschuld trägst Du einen Teil.
Warum? Um mit der gegnerischen Versicherung auf Augenhöhe zu sein. So entsteht Waffengleichheit auf beiden Seiten. Einen Anwalt suchst Du Dir selbst aus, Kontakte nenne ich Dir gern.
06 Kosten
Wer zahlt das Gutachten?
Die Kosten für ein Unfallgutachten kann man vor der Gutachtenerstellung schwer beziffern, da hier nach der Schadenhöhe abgerechnet wird. Wer sie bezahlt, hängt davon ab, wer den Unfall verursacht hat:
Der andere ist allein schuld
Seine Haftpflichtversicherung zahlt das Gutachten, als Teil Deines Schadens. Bei sehr kleinen, sofort erkennbaren Schäden (Faustregel: Reparaturkosten unter etwa 750 bis 1.000 €) reicht oft ein Kostenvoranschlag.
Schuld unklar oder geteilt
Die Versicherung des anderen zahlt nur ihren Anteil. Den Rest trägst Du, manchmal springt Deine Rechtsschutz- oder Kaskoversicherung ein. Das besprechen wir vor dem Auftrag.
Du hast den Unfall verursacht
Die Gegenseite zahlt nichts. Mit Vollkasko beauftragt meist Deine Versicherung den Gutachter. Ein eigenes Gutachten zahlst Du selbst, was es kostet, sage ich Dir vorher.
Die Schuldfrage ist noch unklar? Ruf auch hier an. Dann besprechen wir, ob sich ein Gutachten für Dich lohnt. Rechtliche Fragen klärt ein Anwalt Deiner Wahl.
07 Haftpflicht oder Kasko
Ich fasse es für Dich zusammen
Doch welche Versicherung zahlt eigentlich welchen Schaden am Fahrzeug, und wo sind die Unterschiede?
Haftpflichtschaden (gesetzlich)
- Du bist der Unfallgeschädigte
- Recht auf einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen Deiner Wahl
- Recht auf einen Fachanwalt für Verkehrsrecht
- Gutachter und Anwalt zahlt bei voller Haftung in der Regel die gegnerische Versicherung, bei Mitschuld nur anteilig
Vollkaskoschaden (Vertragsrecht)
- Vandalismus
- Eigenverschulden
- Greift bei Ausfall der gegnerischen Haftpflichtversicherung (mit Selbstbeteiligung)
- Grobe Fahrlässigkeit: nur, wenn im Vertrag vereinbart
Teilkaskoschaden (Vertragsrecht)
- Naturgewalt
- Wildschäden
- Diebstahl
- Glasschäden
- Brand/Explosion
Bei Kaskoschäden solltest Du immer zuerst Deine Versicherungsunterlagen prüfen. Mehr dazu im Lexikon unter Kaskoschaden und Haftpflichtschaden.
08 Ablauf
So läuft’s ab
- Telefonische Erstberatung Ruf mich einfach an und wir besprechen das weitere Vorgehen.
- Begutachtung direkt vor Ort Ich begutachte den Unfallschaden in der Werkstatt oder vor Ort, ggf. inkl. Karosserievermessung.
- Ich kalkuliere den Schaden Alle Positionen werden im Unfallgutachten festgehalten.
- Die Versicherung prüft und zahlt Auf Wunsch schicke ich das Gutachten direkt an die Versicherung oder an Deinen Anwalt. Das Unfallfahrzeug wird repariert, oder Du lässt Dir den Schaden mit der fiktiven Abrechnung auszahlen. Gibt es Streit, hilft Dir ein Anwalt.
Jetzt kontaktieren und Begutachtung vereinbaren
Als Unfallgeschädigter hast Du das Recht, einen unabhängigen Kfz-Gutachter mit der Erstellung des Unfallgutachtens zu beauftragen.
Mo–So 7:00–22:30 Uhr
09 Fragen
Fragen zum Unfallgutachten
Wann sollte ich den Gutachter rufen?
So früh wie möglich und auf jeden Fall, bevor repariert wird. Nach der Reparatur lässt sich der Schaden nicht mehr sauber dokumentieren. Für das Gutachten selbst gibt es keine Frist, Beweise gehen aber mit der Zeit verloren.
Die Schuld ist noch nicht geklärt. Lohnt sich ein Gutachten trotzdem?
Auch bei möglicher Mitschuld kann ein Gutachten sinnvoll sein. Die gegnerische Versicherung zahlt es dann aber nur anteilig. Das besprechen wir vorher, damit Du weißt, worauf Du Dich einlässt.
Ich habe den Unfall selbst verursacht. Was nun?
Dann zahlt die Versicherung des anderen Dein Gutachten nicht. Da bei einem Kaskoschaden die eigene Versicherung das Weisungsrecht hat, wird diese ihren eigenen Kfz-Sachverständigen beauftragen, Dein Fahrzeug zu begutachten.
Hier kommt es aus diversen Gründen des Öfteren vor, dass das Gutachten zu niedrig ausfällt und Schäden nicht berücksichtigt werden. Dann kannst Du ein Gegengutachten erstellen lassen. Das zahlst Du in der Regel selbst, was es kostet, sage ich Dir vorher. Kontaktiere mich und wir klären Dein Anliegen.
10 Rückruf
Gerade schlecht zum Telefonieren?
Danke! Deine Anfrage ist angekommen.
Deine Anfrage-Nr.:
Was passiert jetzt?
- Ich rufe Dich zurück – so, wie Du es angegeben hast.
- Wir klären kurz, was passiert ist und wo das Auto steht.
- Ich schaue mir den Schaden an: bei Dir, in der Werkstatt oder am Unfallort.
- Leg Dir schon bereit: Fahrzeugschein, Kennzeichen und Versicherung des Unfallgegners, ggf. Aktenzeichen der Polizei, Fotos.
Eilt es doch? 0151 52 50 90 27