Soforthilfe
Unfall – was tun? Hier bekommst Du sofort Hilfe
Die wichtigsten Schritte habe ich Dir hier zusammengefasst.
Unfall nicht Deine Schuld? Dann zahlt in der Regel die Versicherung des Unfallgegners Dein Gutachten.
Gilt, wenn der Unfallgegner voll haftet und der Schaden über der Bagatellgrenze liegt. Bei Mitschuld zahlt seine Versicherung nur anteilig. Bei selbst verursachten Schäden gelten Deine Versicherungsbedingungen.
Mo–So 7:00–22:30 Uhr
Sebastian WycziskKarosserie- und Fahrzeugbaumeister
01 Auf einen Blick
Du hattest einen Unfall und weißt nicht, was Du tun sollst?
- Für Deine eigene Sicherheit sorgen!
- Wenn notwendig Erste Hilfe leisten!
- Unfallskizze mit den Unfallbeteiligten erstellen und Zeugen beschaffen!
- Kein vorzeitiges Schuldanerkenntnis! Auch nicht, wenn Du Dir zu 100 % sicher bist.
- Unabhängigen Kfz-Gutachter noch an der Unfallstelle einschalten! Auch bei möglicher Teilschuld – dann zahlt die Gegenseite das Gutachten aber nur anteilig.
02 Checkliste
Checkliste: Das machst Du jetzt
- Sichern. Warnblinker an, Warnweste an, Warndreieck aufstellen: Stadt ca. 50 m, Landstraße ca. 100 m, Autobahn mind. 150 m. Auf der Autobahn hinter die Leitplanke.
- Helfen und rufen. Verletzte? Sofort 112 anrufen und Erste Hilfe leisten. Die Polizei (110) holst Du bei Verletzten, Unfallflucht, Streit über den Hergang, Verdacht auf Alkohol oder wenn der andere keine Daten gibt.
- Bleiben und Beweise sichern. Fahr erst weg, wenn alle Daten getauscht sind. Notiere Kennzeichen, Name, Anschrift und Versicherung des anderen sowie Zeugen. Fotografiere Übersicht, Endstellung, Schäden und Spuren. Bei kleinem Schaden: erst Fotos, dann an den Rand fahren.
- Nichts zur Schuld sagen oder unterschreiben. Füllt zusammen den Europäischen Unfallbericht aus, der hält nur Fakten fest. Kein Schuldanerkenntnis, keine Abfindungserklärung.
- Versicherung finden und melden. Versicherung des anderen unbekannt? Der Zentralruf der Autoversicherer hilft unter 0800 250 260 0, halte Kennzeichen und Unfalltag bereit. Melde den Schaden der gegnerischen Versicherung schriftlich binnen zwei Wochen. Bei möglicher Mitschuld auch Deiner eigenen Versicherung binnen einer Woche.
- Gutachter selbst wählen. Du musst keinen Gutachter und keine Werkstatt der gegnerischen Versicherung nehmen. Ruf einen unabhängigen Sachverständigen Deiner Wahl an, bevor repariert wird.
Fahrerflucht? Kennzeichen notieren und Polizei rufen. Ohne Kennzeichen zahlt meist nur Deine Vollkasko.
03 Schritt 1
Für Deine eigene Sicherheit sorgen
Ist es zu einem schweren Unfall und vor allem zu Personenschäden gekommen, gilt es zuerst, sich selbst und seine Insassen zu schützen und zu sichern.
Ist es zu einem leichten Unfallschaden, wie zum Beispiel nur einem Blechschaden, gekommen, wird empfohlen, das Fahrzeug sofort sicher zum Stehen zu bringen. So kann für die folgende Beweissicherung der Unfallhergang mit Bildern festgehalten, Daten aufgenommen und somit Beweise gesichert werden. Dies erleichtert die folgende Unfallabwicklung und sorgt für eine reibungslose Schadenregulierung.
Verhalte Dich ruhig, ziehe eine Warnweste an, aktiviere die Warnblinkanlage und stelle das Warndreieck je nach Örtlichkeit ca. 50 m – 200 m vom Unfallort entfernt auf. So wird die Unfallstelle gesichert und weitere Verkehrsunfälle können vermieden werden.
Während Du das Warndreieck aufstellst, kannst Du gleichzeitig den Notruf 112 absetzen. Solltest Du allein sein, gehe aktiv auf andere zu und fordere Hilfe, so kann wertvolle Zeit gespart und bei Personenschäden sogar Leben gerettet werden.
Ist eine Person schwer verletzt, schau nicht weg und leiste Erste Hilfe, wenn nötig auch Reanimierungsmaßnahmen.
Nur wenn Du nichts machst, machst Du was falsch!
04 Schritt 2
Beweissicherung durchführen!
Um Deine Ansprüche zu gewährleisten, ist es notwendig, das Unfallbild festzuhalten! Wenn es die Örtlichkeit und die Sicherheit zulassen, fertige Beweise von der Unfallstelle in Form von Bildern an.
Hierbei ist es wichtig, dass nicht nur die Kennzeichen der Unfallbeteiligten fotografiert werden, sondern eine Übersichtsaufnahme der kompletten Unfallstelle. Sind diese Infos fotografisch dokumentiert, sollten auch noch Detailaufnahmen der beteiligten Fahrzeuge wie Beschädigungen, Bremsspuren, Straßenmarkierungen, Hindernisse oder Verkehrsschilder festgehalten werden. So kann auch im Nachhinein ein Schadenhergang ermittelt werden und auftretende Komplikationen in der Schadenregulierung und der Schuldfrage vermieden werden.
Solltest Du keine Möglichkeit haben, beweissichernde Bilder zu erstellen, gehe aktiv auf außenstehende Zeugen zu und bitte um Hilfe.
Wurden aussagekräftige Bilder erstellt, kann die Unfallstelle bei geringfügigen Schäden wie z. B. Bagatellschäden freigegeben werden. Bagatellschäden sind Schäden, bei denen die Reparaturkosten unter etwa 750 bis 1.000 € liegen (Faustregel, eine feste Grenze gibt es nicht). Dies ist für einen Laien oftmals schwer zu erkennen, denn häufig wird aus einem vermeintlich kleinen Sachschaden ein Schaden mit hohen Reparaturkosten. Als Kfz-Gutachter für Nürnberg und Umgebung bin ich hier Dein erster Ansprechpartner, um das Ausmaß des Schadens einzuschätzen und den weiteren Vorgang der Unfallabwicklung mit Dir als Unfallgeschädigtem zu besprechen.
05 Polizei
Achtung!
Sollte der Unfallgegner versuchen, seine Schuld abzustreiten oder sogar Fahrerflucht zu begehen, wird dringend empfohlen, die Polizei (110) für die Unfallaufnahme zu verständigen und diese zu involvieren. Ist sich der Unfallgegner seiner Schuld bewusst, lass es Dir schriftlich bestätigen. Optimal ist es, wenn ein Unfallbericht von dem Unfallverursacher und dem Unfallgeschädigten ausgefüllt wird und die komplette Unfallsituation schriftlich und bildlich mit einer Unfallskizze festgehalten wird. Der Europäische Unfallbericht hält nur Fakten fest und ist kein Schuldanerkenntnis.
Eine Unfallskizze und Deine Versicherungskarte mit der darauf stehenden Versicherungsnummer für den Datenaustausch sollten deshalb immer griffbereit im Handschuhfach sein. Bei einem Autounfall erleichtert das die Sache für alle Parteien.
Das Einschalten der Polizei ist bei kleineren Schäden, wie zum Beispiel Bagatellschäden, rechtlich nicht erforderlich. Hier reicht das Austauschen der Versicherungsdaten von den Unfallbeteiligten. Bei Leasingfahrzeugen oder Firmenfahrzeugen empfehle ich trotzdem, die Polizei hinzuzuziehen, da es hier zu Komplikationen mit dem Leasinggeber oder dem Arbeitgeber kommen kann.
06 Schritt 3
Kein Schuldeingeständnis geben!
Vor allem, wenn die Haftung noch nicht feststeht, wird empfohlen, voreilige Äußerungen über die Schuldfrage zu vermeiden, denn diese können gegen Dich verwendet werden. Auch wenn man sich bei der Schuldfrage zu 100 % sicher ist, kann es vorkommen, dass bei falscher Aussage noch eine Teilschuld vom Versicherer verhängt wird. Das kann zu einem erheblichen finanziellen Verlust führen.
Sag am Unfallort nichts zur Schuld und unterschreib nichts außer den Fakten. Den Schaden meldest Du der gegnerischen Versicherung schriftlich innerhalb von zwei Wochen. Über Schuld und Ansprüche sprichst Du am besten mit einem Anwalt.
Wer haftet, entscheidet am Ende die Versicherung, im Streit ein Gericht. Die Polizei nimmt den Unfall auf, das hilft als Beweis. Rechtlich berät Dich ein Anwalt.
Bei einem unverschuldeten Autounfall, bei dem Du das Unfallopfer bist, hast Du Anspruch auf einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen, der sich um die Erstellung des Unfallgutachtens Deines Unfallfahrzeugs kümmert, und auf einen Anwalt, der sich um die rechtlichen Aspekte der Unfallabwicklung kümmert. Haftet der Unfallgegner voll, trägt seine Haftpflichtversicherung diese Kosten in der Regel, bei Mitschuld nur anteilig. Des Weiteren hast Du das Recht auf folgende Leistungen, die von der gegnerischen Haftpflichtversicherung getragen werden:
- Mietwagen oder Nutzungsausfallentschädigung für die Reparaturdauer
- Kosten der Reparatur
- gegebenenfalls Wertminderung Deines Autos
- bei Verletzungen: Schmerzensgeld
Mehr dazu unter Deine Rechte nach dem Unfall.
Unabhängigen Kfz-Gutachter noch an der Unfallstelle einschalten!
Ob am Unfallort, auf der Arbeit oder auch bei Dir zu Hause: Ich komme zu Dir und nehme den Schaden auf. Gerne helfe ich Dir bestmöglich weiter. Auch bei möglicher Mitschuld kann ein Gutachten sinnvoll sein, die Versicherung zahlt es dann aber nur anteilig. Das besprechen wir vorher. Mein Gutachten ist die Grundlage für Deine Ansprüche. Dein Recht, Dein Geld! Nutze es! Ich stehe Dir zur Seite!
Mo–So 7:00–22:30 Uhr
Diese Seite gibt allgemeine Hinweise (Stand: Oktober 2026) und ersetzt keine Rechtsberatung. Welche Ansprüche Du im Einzelfall hast, hängt vor allem davon ab, wer den Unfall verursacht hat. Rechtliche Fragen klärt ein Anwalt für Verkehrsrecht, Kontakte nenne ich Dir gern.