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Häufige Fragen

Häufige Fragen an Deinen Kfz-Gutachter

Die häufigsten Fragen nach einem Unfall, kurz beantwortet.

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Mo–So 7:00–22:30 Uhr

Sebastian WycziskKarosserie- und Fahrzeugbaumeister

01 Vorab

Du bist sicher nicht jeden Tag in einen Verkehrsunfall involviert, oder? Ich schon.

Du bist in einen unverschuldeten Verkehrsunfall verwickelt? Hier entstehen einige Fragen, mit denen sich der Unfallgeschädigte beschäftigen muss. Ich habe sie für Dich zusammengefasst.

Die Polizei hat 2025 in Deutschland gut 2,5 Millionen Unfälle erfasst (Destatis). Zum Glück ist es trotzdem für viele das erste Mal. Deshalb ist es wichtig, direkt nach dem Unfall einen freien Kfz-Sachverständigen zu kontaktieren.

Häufig gestellte Kundenfragen habe ich hier zusammengefasst und beantwortet.

02 Nach dem Unfall

Lies Dich zum Experten!

Wie soll ich mich nach einem Autounfall verhalten?

Du bist in einen Verkehrsunfall verwickelt? Dann solltest Du zu Deiner eigenen Sicherheit und in Deinem eigenen Interesse Folgendes beachten:

  • Ruhe bewahren
  • Unfallstelle absichern
  • Polizei kontaktieren (bei reinem Sachschaden keine gesetzliche Pflicht)
  • Wenn nötig Rettungskräfte kontaktieren (Notruf 112)
  • Erste Hilfe leisten
  • Nicht selbst in den Gefahrenbereich gehen
  • Sofortiges Schuldeingeständnis vermeiden
  • Sichere Beweise (Kfz-Kennzeichen, Name und Versicherungsnummer) und beauftrage bei eigener Unschuld einen freien & unabhängigen Kfz-Sachverständigen.
  • Du musst Dich nicht auf Gutachter oder Werkstatt der gegnerischen Versicherung einlassen. Du hast das Recht auf ein unabhängiges Unfallgutachten. Die Kosten hierfür werden bei voller Haftung des Unfallgegners in der Regel von der gegnerischen Versicherung getragen.

Kontaktiere einen Kfz-Sachverständigen Deines Vertrauens.

Dem Unfallgeschädigten steht es grundsätzlich frei, einen Kfz-Sachverständigen seiner Wahl zur Beweissicherung und Feststellung von Schadenumfang und Schadenhöhe zu beauftragen. Das gilt auch dann, wenn die gegnerische Versicherung ohne Zustimmung des Unfallgeschädigten bereits einen Kfz-Sachverständigen gewählt hat. Im Falle eines Bagatellschadens (Faustregel: Reparaturkosten unter etwa 750 bis 1.000 €) ist ein Schadengutachten in den meisten Fällen nicht nötig. Als Schadennachweis ist hier meistens der Kostenvoranschlag bzw. ein Kurzgutachten ausreichend. Alle Schritte ausführlich: Unfall – was tun?

Was mache ich, wenn ich keine Daten des Unfallverursachers habe?

Wenn Du keine Daten des Unfallverursachers hast, ist zunächst keine gegnerische Haftpflichtversicherung bekannt, die Dir den Schaden ersetzt. Hier sollte der Unfallgeschädigte beim zuständigen Polizeipräsidium Anzeige erstatten. Das amtliche Kennzeichen des Unfallverursachers ist somit die notwendigste Information und sollte immer notiert werden.

Durch den Zentralruf der Autoversicherer kann so die gegnerische Haftpflichtversicherung ermittelt werden. Fahrerflucht ohne Kennzeichen? Dann zahlt meist nur Deine Vollkasko. Die Verkehrsopferhilfe ersetzt Fahrzeugschäden bei unbekanntem Verursacher nur in Ausnahmefällen, etwa wenn zugleich jemand erheblich verletzt wurde.

Darf ich ein Elektroauto abschleppen?

Elektroautos sollten nicht abgeschleppt, sondern immer verladen werden. Da meist über eine Achse noch Energie im Elektromotor erzeugt wird, kann das zu schweren Schäden führen. Die Energie fließt im E-Motor ohne aktivierte Elektronik, so kann es zu Beschädigungen in der Steuerungselektronik kommen. Was bei Deinem Auto erlaubt ist, steht in der Betriebsanleitung.

03 Gutachter & Kosten

Gutachter, Kosten, Anwalt

Steht es mir frei, welchen Kfz-Sachverständigen ich wähle?

Es steht Dir frei, welchen Kfz-Sachverständigen Du für die Erstellung des Schadengutachtens beauftragst. Es kommt häufig vor, dass die gegnerische Versicherung versucht, das verunfallte Fahrzeug von einem eigenen Kfz-Sachverständigen begutachten zu lassen (auch Schadenmanagement genannt). Dieser handelt im Auftrag der Versicherung, die den Schaden bezahlen muss. Der Unfallgeschädigte muss diesen aber nicht akzeptieren und sollte einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen als Experten kontaktieren.

Rechtliche Fragen zur Regulierung klärst Du mit Deinem Anwalt. Technische Fragen zum Gutachten beantworte ich.

Was tun, wenn die gegnerische Versicherung einen eigenen Gutachter schickt?

Wenn die gegnerische Versicherung einen eigenen Kfz-Gutachter schickt, handelt dieser im Auftrag der gegnerischen Versicherung. Bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall solltest Du niemals auf das Gutachter-Angebot der gegnerischen Versicherung eingehen, sondern einen unabhängigen Kfz-Gutachter einschalten. Solltest Du den Kfz-Gutachter der gegnerischen Versicherung schon akzeptiert haben, hast Du immer noch das Recht, einen unabhängigen Kfz-Gutachter einzuschalten.

Wer kommt für die Kosten des Kfz-Gutachters auf?

Die Kosten für einen freien Kfz-Gutachter trägt nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall der Unfallverursacher bzw. die gegnerische Haftpflichtversicherung. Nach gültiger Rechtsprechung des BGH gehören die Kosten des Kfz-Gutachters zum entstandenen Schaden am Fahrzeug und sind deshalb zu erstatten. Bei Mitschuld zahlt die Versicherung nur ihren Anteil, bei einem sehr kleinen Schaden reicht oft ein Kostenvoranschlag. Ein freier Kfz-Gutachter legt den Grundstein für eine erfolgreiche Schadenabwicklung und sollte immer der erste Ansprechpartner nach einem unverschuldeten Unfall sein.

Was kostet ein Unfallgutachten?

Das Honorar des Kfz-Gutachters wird nach der Höhe der Reparaturkosten plus der Wertminderung des verunfallten Fahrzeugs berechnet, so wie in der Branche üblich. Für die Kosten des Schadengutachtens kommt bei einem unverschuldeten Unfall in der Regel die gegnerische Haftpflichtversicherung auf. Bei Mitschuld zahlt sie nur ihren Anteil, bei einem sehr kleinen Schaden reicht oft ein Kostenvoranschlag. Hast Du den Unfall selbst verursacht, gelten Deine eigenen Versicherungsbedingungen. Ruf an, dann sag ich Dir vorab, womit Du rechnen kannst.

Ab welcher Schadenhöhe kann ich ein Schadengutachten erstellen lassen?

Ab einer Schadenhöhe von etwa 750 bis 1.000 € (Faustregel, eine feste Grenze gibt es nicht) solltest Du auf jeden Fall ein Schadengutachten erstellen lassen. Darunter zählt es als Bagatellschaden, bei dem in den meisten Fällen ein Kostenvoranschlag bzw. Kurzgutachten ausreicht.

Achtung!

Als Unfallgeschädigter solltest Du immer einen freien Kfz-Gutachter kontaktieren. Da sich oftmals der größere Schaden versteckt unter den Anbauteilen befindet, kann nur ein Fachmann entscheiden, ob ein Kurzgutachten oder ein Schadengutachten notwendig ist.

Meine Reparaturwerkstatt hat mit der gegnerischen Versicherung eine Instandsetzung ohne einen Kfz-Gutachter vereinbart. Warum ist ein Schadengutachten notwendig?

Ein Schadengutachten ist ab einer Schadenhöhe von etwa 750 bis 1.000 € (Faustregel) notwendig und zu empfehlen. Denn nur so lässt sich zum Beispiel die Wertminderung Deines Fahrzeugs belegen, was mit einem Kostenvoranschlag nicht funktioniert. Selbst wenn die Reparaturfirma und die gegnerische Versicherung eine Instandsetzung ohne Kfz-Gutachter vereinbart haben, solltest Du darauf bestehen, einen Kfz-Gutachter einzuschalten. Denn bei unerwarteten Problemen während der Schadenregulierung, Uneinigkeit bei der schadenbedingten Reparaturhöhe oder auch Beschädigungen, die zu einem späteren Zeitpunkt nicht eindeutig dem Unfall zugeordnet werden können, trägst Du die Beweislast und müsstest später anfallende Kosten selbst tragen.

Bestehe deshalb immer auf Deinen eigenen Kfz-Sachverständigen!

Warum bei einem Unfall einen Anwalt hinzuziehen?

Ein Fachanwalt für Verkehrsrecht sollte grundsätzlich bei jedem Haftpflichtschaden hinzugezogen werden. Da bei der gegnerischen Versicherung Experten einem entgegenstehen und Du als Laie agierst, kannst Du Dich mit einem Fachanwalt für Verkehrsrecht auf dieselbe Höhe begeben. Somit ist gesichert, dass Waffengleichheit zwischen den Parteien entsteht.

Die Kosten des Fachanwalts sowie die des Kfz-Gutachters übernimmt bei voller Haftung des Unfallgegners in der Regel die gegnerische Versicherung, bei Mitschuld nur anteilig. Einen Anwalt suchst Du Dir selbst aus, Kontakte nenne ich Dir gern. Mehr dazu unter Deine Rechte.

04 Gutachten & Ablauf

Gutachten, Ablauf, Fristen

Wo wird ein Schadengutachten erstellt?

Ein Schadengutachten kann theoretisch überall erstellt werden, wo es möglich ist, das genaue Schadenbild bildlich exakt zu dokumentieren. Bei versteckten Schäden wie z. B. an der Achse, am Rahmen, am Motor oder an anderen nicht ersichtlichen Stellen ist es sinnvoll, einen Ort mit Hebebühne zu wählen. So können nicht ersichtliche Schäden am Fahrzeug erkannt und in das Schadengutachten mit aufgenommen werden.

Welche Unterlagen und Informationen brauche ich für die Erstellung eines Schadengutachtens?

Zur Erstellung des Schadengutachtens ist es ideal, wenn

  • Fahrzeugschein
  • Angaben des Unfallgegners
  • Amtliches Kennzeichen des Unfallgegners
  • Unfalldatum
  • Unfallprotokoll der Polizei
  • Inspektionsheft
  • Reparaturrechnungen von eventuellen Vorschäden

dem Kfz-Gutachter bei der Besichtigung des verunfallten Fahrzeugs vorliegen.

Wie lange dauert die Abwicklung eines Schadengutachtens?

Wie lange die Erstellung dauert, hängt vom Schaden ab. Wird durch die Schadenhöhe ein Restwert des Fahrzeugs benötigt, hole ich Restwertangebote ein, dann dauert es etwas länger. Wann Du Dein Gutachten bekommst, sage ich Dir bei der Besichtigung.

Das erstellte Schadengutachten wird nun vom Kfz-Gutachter bzw. vom Fachanwalt für Verkehrsrecht zu der gegnerischen Versicherung geschickt. Dort wird es ausgewertet und überprüft. Das kann je nach Schadenart und Höhe mehrere Wochen benötigen. In dieser Zeit stehe ich für technische Rückfragen in Kontakt mit der gegnerischen Versicherung, mit Dir und mit dem auf Wunsch hinzugezogenen Fachanwalt für Verkehrsrecht.

Wie lange dauert es, bis die Versicherung das Geld ausbezahlt?

Im Durchschnitt dauert die Schadenabwicklung der Versicherung ca. 4 bis 6 Wochen, gerechnet ab dem vollständigen Anspruchsschreiben. Ist die Schuldfrage allerdings ungeklärt, kann die Auszahlung bei fiktiver Abrechnung laut Unfallgutachten mehrere Monate dauern. Es wird empfohlen, sich einen Fachanwalt für Verkehrsrecht mit ins Boot zu holen. Dieser sorgt für Waffengleichheit gegenüber der gegnerischen Versicherung.

Wie lange beträgt die Frist für ein Gutachten nach einem Verkehrsunfall?

Für das Gutachten selbst gibt es keine Frist. Die Verjährungsfrist für Deine Ansprüche nach einem Verkehrsunfall beträgt in Deutschland in der Regel drei Jahre. Geht man von einem Unfall am 20.01.2026 aus, verjährt der Anspruch am 31.12.2029, da die Frist erst am Ende des Unfalljahres beginnt.

Trotzdem solltest Du schnellstmöglich einen Kfz-Gutachter kontaktieren, bevor repariert wird, um Komplikationen mit der gegnerischen Versicherung zu vermeiden. Den Schaden meldest Du der gegnerischen Versicherung schriftlich innerhalb von zwei Wochen.

05 Begriffe

Wertminderung, Totalschaden, Nutzungsausfall

Was ist eine Wertminderung des Fahrzeugs?

Eine Wertminderung ist eine Schadenersatzleistung. Diese wird durch die gegnerische Versicherung dem Eigentümer nach einem Unfall erstattet. Man unterscheidet hier zwischen „merkantiler Wertminderung“ und „technischer Wertminderung“, die von einem Kfz-Gutachter bestimmt wird. Mehr dazu im Ratgeber Wertminderung nach Unfall.

Wer bekommt die Wertminderung nach einem Unfall?

Die Wertminderung bekommt der Eigentümer des Fahrzeugs ausgezahlt. Das bedeutet, dass bei einem Leasingfahrzeug die Leasinggesellschaft die zu leistende Wertminderung erhält. Auch bei fiktiver Abrechnung laut Schadengutachten / Unfallgutachten hat man das Recht auf eine Wertminderung.

Was ist der Restwert eines Fahrzeugs?

Der Restwert ist der Wert, den das Fahrzeug im verunfallten Zustand wert ist. Dieser wird durch den Kfz-Gutachter ermittelt und spielt bei einem Totalschaden eine Schlüsselrolle.

Was ist der Wiederbeschaffungswert?

Der Wiederbeschaffungswert ist der Wert, den Du aufbringen müsstest, um ein gleichwertiges Fahrzeug zu erwerben. Der Wiederbeschaffungswert wird durch den Kfz-Sachverständigen ermittelt und dient als Schlüsselwert bei einem Totalschaden. Hier spielen mehrere Faktoren wie die Laufleistung, Erstzulassung, Ausstattung und der Pflegezustand eine Rolle.

Was passiert bei einem Totalschaden mit meinem Fahrzeug?

Bei einem Totalschaden holt der Kfz-Gutachter drei Restwertangebote vom regionalen Markt ein. Der Unfallgeschädigte kann sein Fahrzeug nun an den Höchstbietenden verkaufen (freiwillig). Des Weiteren ermittelt der Kfz-Gutachter den Wiederbeschaffungswert des verunfallten Fahrzeugs. Die gegnerische Versicherung zahlt dem Unfallgeschädigten den Wiederbeschaffungswert abzüglich des vom Kfz-Gutachter ermittelten Restwerts aus. Hier ist es egal, ob Du Dein verunfalltes Fahrzeug verkaufst oder behältst.

Wie überbrücke ich die Zeit, bis mein Fahrzeug repariert ist?

Bist Du unverschuldet in einen Unfall verwickelt, hast Du das Recht auf einen Mietwagen für die Dauer der Reparatur. Die Kosten für den Mietwagen trägt die gegnerische Haftpflichtversicherung. Benötigst Du in der Zeit, in der Dein Fahrzeug in der Reparatur ist, keinen Mietwagen, zahlt Dir die gegnerische Haftpflichtversicherung stattdessen eine Entschädigung pro Tag aus (Nutzungsausfallentschädigung). Bei Mitschuld gibt es beides nur anteilig. Hierbei ist es immer ratsam, einen Fachanwalt für Verkehrsrecht einzuschalten.

Was ist die Nutzungsausfallentschädigung?

Die Nutzungsausfallentschädigung ist eine Schadenersatzleistung, die Du von der gegnerischen Versicherung erhältst, wenn Du unverschuldet in einen Unfall verwickelt bist (bei Mitschuld anteilig). Da Du während der Reparaturzeit auf Dein Fahrzeug verzichten musst, wird Dir dieser Zeitraum entschädigt.

Bei fiktiver Abrechnung laut Schadengutachten wird die Nutzungsausfallentschädigung nur erstattet, wenn das Fahrzeug nachweislich instand gesetzt worden ist. Als Nachweis dient z. B. eine Reparaturbestätigung des Kfz-Gutachters, die zahlst Du in diesem Fall selbst.

Beispiel an einem zwei Jahre alten Audi A4:

  • Reparaturdauer = 6 Tage
  • Fahrzeugklasse Gruppe F = 50,00 € pro Tag

6 Tage × 50,00 € = 300,00 €

Deine Frage war nicht dabei? Ruf mich an.

Diese Seite gibt allgemeine Hinweise (Stand: Oktober 2026) und ersetzt keine Rechtsberatung. Welche Ansprüche Du im Einzelfall hast, hängt vor allem davon ab, wer den Unfall verursacht hat. Rechtliche Fragen klärt ein Anwalt für Verkehrsrecht, Kontakte nenne ich Dir gern.