Der Wiederbeschaffungswert ist der Wert, der aufgewendet werden muss, um ein gleichwertiges Fahrzeug innerhalb von einem gewissen Zeitraum zu erwerben, und zwar beim seriösen Händler in Deiner Region, bewertet auf den Zustand vor dem Unfall. Um den Wiederbeschaffungswert zu ermitteln, spielen viele Faktoren eine Rolle. Daten wie die Erstzulassung, der Kilometerstand, die Ausstattung, der Pflegezustand und noch weitere Merkmale wie die Marktgängigkeit sind hierbei relevant. Der Wiederbeschaffungswert spielt zum Beispiel bei einem Totalschaden eine entscheidende Rolle. Hier wird der Wiederbeschaffungswert abzüglich des Restwertes ausbezahlt, also der Wiederbeschaffungsaufwand.
Und die Mehrwertsteuer?
Je nachdem, wie vergleichbare Fahrzeuge am Markt verkauft werden, steckt im Wiederbeschaffungswert Umsatzsteuer (Regel- oder Differenzbesteuerung). Diesen Steueranteil bekommst Du nur, wenn Du tatsächlich ein Ersatzfahrzeug kaufst (§ 249 Abs. 2 Satz 2 BGB).
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Ob überhaupt ein wirtschaftlicher Totalschaden vorliegt, ergibt sich aus dem Vergleich von Reparaturkosten und Wiederbeschaffungswert. Den Wiederbeschaffungswert ermittle ich im Unfallgutachten. Brauchst Du den Wert Deines Autos ohne Unfall, etwa für Verkauf oder Versicherung, hilft ein Wertgutachten.